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Z i n g e r 1 e
konnte. In der Gemeindetruhe des Weilers Durch holzen fand sich
eine „Feldordnung der Nachbarschaft zu Durchholzen y. J. 1545.“
Die Abschrift ist jedoch 1683 gefertigt und besteht aus 4 Pergamentblättern
in Folio. Herr Lehrer Josef Sieberer verdiente durch
seine freundliche Unterstützung warmen Dank. Die Nachforschungen
in Schwend, Küssen, Erpfendorf, Kirchdorf 1 ), Waidring,
Pillersee ergaben nur negative Resultate. Das Weisthum
von Pillersee (Pergament, 11 Blätter in klein 4») fand
Referent glücklicher Weise bei Herrn Leopold Ettel, Kaufmann
in Innsbruck. Auch in St. Johann enthielt das Archiv kein Weisthum.
In Going fand sich nur ein „Dorfgemeindebüchl, aus dem
alten abgeschrieben und bestättigt 1859“, Papier, 17 Blätter in 8»,
das jedoch ohne jede Bedeutung ist. In Elmau wurde Referenten
mitgetheilt, dass dort früher eine „gute Ordnung“ aufgeschrieben
gewesen sei, „der Brief sei aber verschwunden“ — und wirklich
glückte es nicht, denselben wieder aufzufinden. Ebenso blieben die
Forschungen in Reut, Jochberg und Aurach erfolglos.
Reichere Ausbeute gewährte das Stadtarchiv von Kitzbiihel.
Zuerst muss hier erwähnt werden das „Stadtbuch“. Papier,
156 Blätter in Folio.
BI. l. a „Hernach volgt das register über das statpuech. Erstlich
wie man das recht behalten soll. 1. das kain richter zu kainer klag
kain noten sol“ etc. Auf derselben Seite liest man: „Wir Ludwig
von gottes gnaden etc. erst articl, wie man das recht behalten sol,
davon gepieten wir unsern liulden zu Baiern liberal“ etc. Wir haben
hier somit eine Reeension von Kaiser Ludwigs oherbaierisehen Landrechten
vor uns.
Bl. 85. b „Kain gast sol gewaut versneiden. Es sol khain gast
gewant versneiden leinen noch wollens dann vier stund in dem iar
des nächsten erichtags vor den vier markten gen Mitter sei. Wer
das uberfert, der geit dem richter ain halb U und den bürgern
als vill.“
Bl. 90“—97“. „1503 Nota vermerkcht die Ordnung des furkaul't,
weinschenkher, peckhen, fleischhacker, mulner und ander
der stat notturft hier innen verschriben. beschehen zu Kiczpichl
am montag nach Liechtmessen anno tertio“
*) Eine Öffnung: des Leukenthales enthalten die Mon. boic. II, 514—520.