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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 61. Band, (Jahrgang 1869)

K  v  i  p  a  I  a

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könnte,  als  durch  die  Annahme,  dass  im  V.  236  unter  röv  ävdpx
rovrov  nicht  der  Mörder,  sondern  der  Hehl  er  zu  verstehen  sei,  so
wäre  meiner  Ansicht  nach  jede  sonst  noch  so  scharfsinnige  und  eifrige
Verteidigung  der  handschriftlichen  Folge  vergeblich;  denn  diese
Erklärung  der  Stelle  ist  ein  viel  gewagteres  Mittel  als  die  vonRibbeck
oder  Bernhardy  (Griech.  Literaturgesch.  II,  2,  S.  326  der  2.  Bearbeitung) ­
  vorgeschlagene  Transposition.  Die  einzig  und  allein  mögliche, ­
  bei  vorurteilsfreier  Betrachtung  unbedingt  einleuchtende  Beziehung ­
  der  Worte  röv  ävopa  rovrov  auf  den  Mörder  hat  Ribbeck
unwiderleglich  durgetan.
Meiner  Meinung  nach  hängt  die  Entscheidung  der  Frage,  ob
Umstellung  oder  Beibehaltung  der  überlieferten  Folge,  von  der  Beantwortung ­
  der  Vorfrage  ab,  fiir  welche  Zeit  Oidipus  die  Vollstreckung
der  236—243  über  den  Mörder  ausgesprochenen  Acht  in  Aussicht ­
  nimmt.  Sollte  es  durchaus  notwendig  sein  anzunehmen,  dass
Oidipus  eine  schon  jetzt  stattfinden  sollende  Vollstreckung  der  Acht
im  Sinne  hat,  dann  ergeben  sich  allerdings  solche  Schwierigkeiten,
dass  man  die  Rolle  eines  Verteidigers  der  Überlieferung  nicht  mit
Erfolg  spielen  könnte  •).  Für  diesen  Fall  wäre  Ribbeck’s  scharfsinniger ­
  Vorschlag  ansprechend.  Aber  ist  denn  wirklich  jene  Notwendigkeit ­
  vorhanden?  Kann  nicht
röv  ävdp'  äiravdüj  rovrov,  dang  eoryvg
rrjad’,  r t g  iyö:  xpdrr,  re  y.xi  Spovoug  vipco,
\i;r,r  eiooeyka-dai  pv;re  Trpootpoiveiv  riva  y.rA.
auf  die  Zukunft  bezogen  werden,  auf  jene  Zeit,  wann  der
Mörder  doch  endlich  einmal  bekannt  würde?  Kann  nicht
folgender  Gedankenzusammenhang  aufgestellt  werden:  „Wer  den
Mörder  kennt,  möge  ihn  angeben  !  Fürchtet  der  Mörder  sich
seihst  anzugeben,  so  wisse  er,  dass  ihn  nichts  anderes  treffen
wird,  als  dass  er  unbehelligt  das  Land  verlassen  muss.  Weiss
jemand  von  einem  anderen,  dass  er  der  Mörder  ist,  so  schweige
er  nicht;  ich  werde  ihm  Dank  wissen.  Wenn  ihr  aber  schweigen
werdet  und  weder  der  Mörder  sich  selbst  angeben,  noch  auch  ein

1 )  Inwiefern  die  Frage  über  die  überlieferte  Versfolge  mit  der  Auffassung  von
V.  236  ff.  zusammenhängt,  darüber  vergleiche  man  Classen  S.  14—15  die  Worte
„Was  sind  nun  die  Gründe  —  des  zuletzt  gar  nicht  erwähnten  Mörders“.
            
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