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Beiträge zur Kritik und Erklärung des Sophokles (König Oidipus). 69
b) Ellendt (lex. Sopli. s. v. crrspyco): „Num metum vestrum
an desideria mecum communicaturi adestis?“ Wunder: „auxilium
petentes“. Dindorf: „Recte legitur arsptgavTsg i. e. desiderantes,
cupientes, orantes“. Und so noch andere. Aber diese Erklärung ist
sprachlich unzulässig. Es ist auffallend, dass keiner dieser Gelehrten
beachtete, dass der Aorist diese Erklärung unmöglich macht. Das
Präsens wäre nothwendig, gerade so wie es an der Stelle, auf welche
man hinweist, V. 58 f. heisst:
yvcord xoüx äyvwrd poi
KpoafäSsS' tpsipovreg.
Neben arspyovreg wäre auch arspyovreg (als Ausdruck des
Zweckes) möglich, was man zu conjicieren sich versucht fühlen
könnte, wenn nicht überhaupt die Bedeutung „wünschen“, die man
für arspysiv annimmt, in der Luft schwebte. Die einzige Stelle, die
man für diese Bedeutung anführt, Oed. Col. 1094
xstt töv dypevrdv ’ An677m
x«t x.a.aiyvr,rav nvxvoarixrMv önxoöv
Mxunö§Mv i7,c7.(pmv orepyM, oin'Aäg dpMyäg
[xo'AsIv yd rdos xod no7iroag
ist keine genügende Analogie, da hier arspysiv seine eigentliche Bedeutung
nicht aufgibt und der Begriff des Wunsches in dem ganzen
Contexte liegt. An unserer Stelle könnte aber arspigoivrsg nur solche
bezeichnen, die etwas liebgewonnen oder sich in etwas gefügt
haben.
Vielleicht ist zu schreiben ftsiaavreg ri arstgovreg, so dass mit
dem Participium der Ursache ein Participium des Zweckes verbunden
wäre „defensuri, prohibituri.“ Mit arsysiv in dieser Bedeutung vgl,
Aisch. Sieben 199 nvpyov arsysiv s'uysaSs noXspiov dopv. In Betreff
der Verbindung oeiaavrsg r, ars^ovreg muss man bedenken, dass v
nicht immer zwei wesentlich und innerlich verschiedene Glieder disjungiert,
sondern dass zuweilen auch blos eine formale Verschiedenheit
obwaltet, wie z. B. Oed. Col. 2 rt'va? y&povg dpiypeS’ yi tivmv
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