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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 61. Band, (Jahrgang 1869)

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Beiträge  zur  Kritik  und  Erklärung  des  Sophokles  (König  Oidipus).  69
b)  Ellendt  (lex.  Sopli.  s.  v.  crrspyco):  „Num  metum  vestrum
an  desideria  mecum  communicaturi  adestis?“  Wunder:  „auxilium
petentes“.  Dindorf:  „Recte  legitur  arsptgavTsg  i.  e.  desiderantes,
cupientes,  orantes“.  Und  so  noch  andere.  Aber  diese  Erklärung  ist
sprachlich  unzulässig.  Es  ist  auffallend,  dass  keiner  dieser  Gelehrten
beachtete,  dass  der  Aorist  diese  Erklärung  unmöglich  macht.  Das
Präsens  wäre  nothwendig,  gerade  so  wie  es  an  der  Stelle,  auf  welche
man  hinweist,  V.  58  f.  heisst:
yvcord  xoüx  äyvwrd  poi
KpoafäSsS'  tpsipovreg.
Neben  arspyovreg  wäre  auch  arspyovreg  (als  Ausdruck  des
Zweckes)  möglich,  was  man  zu  conjicieren  sich  versucht  fühlen
könnte,  wenn  nicht  überhaupt  die  Bedeutung  „wünschen“,  die  man
für  arspysiv  annimmt,  in  der  Luft  schwebte.  Die  einzige  Stelle,  die
man  für  diese  Bedeutung  anführt,  Oed.  Col.  1094
xstt  töv  dypevrdv  ’  An677m
x«t  x.a.aiyvr,rav  nvxvoarixrMv  önxoöv
Mxunö§Mv  i7,c7.(pmv  orepyM,  oin'Aäg  dpMyäg
[xo'AsIv  yd  rdos  xod  no7iroag
ist  keine  genügende  Analogie,  da  hier  arspysiv  seine  eigentliche  Bedeutung ­
  nicht  aufgibt  und  der  Begriff  des  Wunsches  in  dem  ganzen
Contexte  liegt.  An  unserer  Stelle  könnte  aber  arspigoivrsg  nur  solche
bezeichnen,  die  etwas  liebgewonnen  oder  sich  in  etwas  gefügt
haben.
Vielleicht  ist  zu  schreiben  ftsiaavreg  ri  arstgovreg,  so  dass  mit
dem  Participium  der  Ursache  ein  Participium  des  Zweckes  verbunden
wäre  „defensuri,  prohibituri.“  Mit  arsysiv  in  dieser  Bedeutung  vgl,
Aisch.  Sieben  199  nvpyov  arsysiv  s'uysaSs  noXspiov  dopv.  In  Betreff
der  Verbindung  oeiaavrsg  r,  ars^ovreg  muss  man  bedenken,  dass  v
nicht  immer  zwei  wesentlich  und  innerlich  verschiedene  Glieder  disjungiert,
  sondern  dass  zuweilen  auch  blos  eine  formale  Verschiedenheit ­
  obwaltet,  wie  z.  B.  Oed.  Col.  2  rt'va?  y&povg  dpiypeS’  yi  tivmv
dvdpoöv  n67iv  ;  258  ri  df/ra  8d£r t g  r t  ri  xXrjSövog  xxAfig  p.drriv  psovarig
wysXnpa  yiyvsron;
            
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