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selbst, dass sie vor der Eroberung Neapels 1442 ausgearbeitet
sind, indem er Antidotum in Poggium IV 342 schreibt: mentiris,
quoniam et antequam rex expugnaret Neapolim , fuit mihi ille
inimicissimus (Panormita) iam inde a Caieta, tametsi male adhuc
sarta gratia erat Papiae rescissa et post ortas inter nos simultates
ego de novi testamenti collatione composui, ut ipse illiul opus a me
ostensum sibi non queat dicere.
Hiernach also dürfen wir annehmen, dass der Dialog de professione,
der übrigens weder in den Recrimmationes in Facium noch
im Antidotum in Poggium erwähnt wird 1 “), zu den vor 1442 verfassten
Schriften gehört, wonach er dem andern, ihm auch in deräussern
Anlage verwandten de libertate arbitrii in der Zeit näher gerückt wird.
Fassen wir das Ergebniss dieser Untersuchung zusammen, so
erhalten wir folgende chronologische Reihe: 1431 de voluptate in
erster Bearbeitung; 1433 in zweiter Bearbeitung unter dem Titel
de vero bono; in dem Intervall von 1433—1438 die dialecticae
quaestiones; 1438 das III. Buch der Elegahtiae und in den Jahren
kurz vorher und nachher die übrigen Bücher dieses Werkes; 1438—
1442 die Dialoge de libertate arbitrii und de professione religiosorum.
In diesen Ansätzen, welche der Aufreihung in der Apologia
entsprechen, wird kaum ein Irrthum sein, wenn auch in dem einen
und andern Fall sich die Grenzen vielleicht noch enger ziehen Hessen.
Dies wäre für den Dialog de professione möglich geworden,
wenn es hätte gelingen wollen, die im Eingang desselben erwähnte
Entdeckung einer Verschwörung, welche auf den 4. Januar gefallen,
an ein bestimmtes Jahr zu heften. An Complotten und Verschwörungen
hat es in jenen Jahren eines langwierigen Prätendentenkriegs,
in welchem das Königreich Neapel in die Angiovinische,
Dyrrliachinische, Aragonesische Partei gespalten war, zwischen
welchen noch eine pontificische ihr Spiel trieb, überall nicht gefehlt,
doch was ich dieser Art erwähnt finde, ist entweder undatirt oder
fügt sich sonst nicht zu Valla’s Angaben: vielleicht gelingt es
annis ex quo composui, et apud Marcellum sunt Caput ferreum iam inde
a discessu doctissimi viri . . S. Petri Cardinalis (Nie. Cusanus).
■< 8 ) Man darf daraus mit Sicherheit schliessen, dass sie weder Facius noch
Poggius bekannt war: viele Abschriften derselben werden also wohl überhaupt
nicht verbreitet gewesen sein, wie denn auch heute nur eine einzige
sich erhalten hat.