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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 61. Band, (Jahrgang 1869)

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V  a  h  1  e  n

1784)  P.  2  p.  211  quas  Sambucus  Veronae  sibi  visas  testatur,
seque  possidere  orationem  Demosthenis  pro  Ctesiphonte  paene
absolutam  ab  eodem  Pannonio  interprete  translatam,  quae  haud
dubie  eadem  cst,  quae  liodieque  licet  manca  et  matila  in  Augusta
Vindobonensi  biblioiheca  superest  numero  CXCIII.  (Vgl.  ebend.
p.  119  und  130.)  Gemeint  ist  unsere  Handschrift,  obwohl  jener
Herausgeber  von  einer  Subscriptio  nichts  anmerkt.  Hält  man  letztere
mit  Sambucus’  Zeugniss  zusammen,  so  wird  man  leicht  geneigt
sein,  ihn  für  den  Urheber  der  Unterschrift  zu  halten,  die  den  Ungar
wenigstens  in  vescopo  nro  verräth  und  selbst  die  italienische
Fassung  wäre  für  Sambucus  nicht  verwunderlich,  das  untergesetzte ­
  Jahr  aber  MCDLXI  geht  nicht  den  Schreiber  sondern  den
episcopus  Pannonius  an,  der  1438  aus  Italien  heimgekehrt,  1439
von  Pius  II  zum  Bischof  von  Fünfkirchen  ernannt  worden  war.  Doch
wird  die  Vermuthung  nicht  unterstützt  durch  Autographa  des  Sambucus,
  die  ich  auf  der  K.  Hofbibliothek  einzusehen  Gelegenheit  hatte,
sowie  auch  sonst  über  Herkunft  der  Handschrift  nichts  zuverlässiges
zu  eruiren  war.  Gleichwohl  wird  man  einen  Zusammenhang  zwischen
der  Subscriptio  und  Sambucus’  Zeugniss  nicht  ohne  weiteres  von
der  Hand  weisen  dürfen.
Diese  Handschrift  nun  enthält  nicht  etwa  eine  neue  Übersetzung
der  Demosthenischen  Rede,  sondern  ist  nur  eine  andere  Abschrift
der  in  dem  Codex  Urbinas  dem  Laurentius  Valla  zugeschriebenen
Übersetzung.  Wird  man  an  des  letztem  Autorschaft  zweifeln?  Ich
denke  nicht,  sondern  bin  der  Meinung,  dass  jene  Unterschrift
sammt  Sambucus’  Angabe  für  nichts  anzusehen  sei  als  eine  Vermuthung. ­

Ianus  Pannonius  hatte  eine  Rede  des  Demosthenes  ins  Lateinische
übersetzt;  es  ist  die  heute  für  unecht  geltende  (11)  Rede  über  den
Brief  des  Philippus,  die  er,  wie  es  in  dem  vorangeschickten  Argumentum ­
  heisst,  desshalb  zur  Übertragung  ausgewählt  hatte,  qiiia
oppido  convenire  visa  est  praesentibus  Christianorum  rebus  contra
Turcam  (ahgedr.  im  2.  Bande  der  Edition  Traiectil784  p.  46  fg.).
Diese  Thatsache  in  Verbindung  mit  Daten  über  die  Provenienz  der
Handschrift,  die,  wenn  auch  heute  unbekannt,  Sambueus  seiner  Zeit
leicht  haben  konnte,  war  es  vermuthlich,  was  ihn  veranlasste,  diese
Übersetzung,  welche  mit  den  ersten  Blättern  auch  den  Namen  des
            
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