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V a h I e n
her zusammengestellten Nachrichten über den Übersetzer sich auf
das beste Zusammenschlüssen und die behauptete Identität desselben
mit dem Juristen Franeiscus Accolti Aretinus immer entschiedener
abweisen. Was aber die Bezeichnung des ersteren als Mariotti filius
und den Familiennamen Grifolini anlangt, so hat sich hierfür aus
römischen Handschriften nichts, aus florentinischen nichts wesentliches
zur Ergänzung des oben aus Bandini mitgetheilten ergeben.
Erwähnt sei nur — denn eine Verzeichnung der überhaupt von diesen
Übersetzungen vorkommenden Handschriften liegt ausser meinem
Zwecke — dass in dem oben Anm. 58 angeführten von Bandini
Bibi. Leopold. II 725 beschriebenen Codex auf der Rückseite des
ersten Blattes von gleichzeitiger Hand, ausser der Notiz, dass die
Handschrift ein Geschenk von Cosmus Medices ist, der Inhalt so
angegeben wird: Iohannis Chrysostomi sanctissimi et beatissimi
viri infrascriptn opera in hoc volumine continentur. Super evangelio
beati iohannis evangeliste ex greco in latinü traducto per
Franciscum dni mariocti de aretto dm. LXXX. — In einem (Jod.
Magliabecchianus VI 7, chart. saec. XV, welcher die Übersetzung
des Chrysostomus zum Iohannesevangelium enthält, ist auf dem Pergamentblatt
zu Anfang von gleichzeitiger Hand folgende Notiz gegeben:
Iste liber est conventus sei Marci de florentia ordinis predicatorum:
quem donavit dco conventui Vir clar. Costnas Ihis de
medicis civis nobtflorentinus, und ferner: Sei Iohannis chrysostomi
sr evangeliu sei Iohis euanglste homelie LXXXVI11 traducte p
franciscum aretinu circa annum dni 1439 et est hec originalis
traductio quam Cosmo emendatam misit dcus franeiscus: cum
derBescheidenheit des Franeiscus gesagt wird, passt zu der Vorstellung, die
man von dem Rechtslehrer aus freilich nicht ganz verlässlichen Anecdoten
(Tiraboschi VI 541) gewinnt, nicht wohl, um so besser aber zu der Anspruchlosigkeit,
welche sich in allen Vorreden des Übersetzers kund gab.
Und da Puntanus, der in ähnlicher Stellung am neapolitanischen Hofe
lebte, den Übersetzer nothwendig persönlich kennen musste, so steht
dahin, ob nicht vielmehr dieser gemeint sei, der, nachdem er Alphons’
Erziehung vollendet, in späteren Jahren in anderer Weise als Lehrer
thätig sein konnte. Denn die Bezeichnung geilere nobilis kann nicht entgegen
stehen, da wir über die äusseren Lebensschicksale desselben näheres
nicht wissen, als dass er in der Vorrede zur Odyssee des exilium gedenkt,
in dem er lebe. Doch ist Pontanus’ Zeugniss nach keiner Seile beweisend.
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