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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 61. Band, (Jahrgang 1869)

Laurentii  Vallae  opuscula  tria.  II.

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bedarf  es  nicht,  um  die  Scheidung  der  Personen  mit  endgültiger
Gewissheit  festzustellen,  und  nur  zu  verwundern  ist  es,  dass  Tiraboschi,
  dem  das  Zeugniss  über  Accolti’s  Mailänder  Aufenthalt  nicht
unbekannt  .war,  dennoch  von  dem  Gedanken  an  die  Identität  der  Personen ­
  sich  nicht  hat  losmachen  können 57 ).

57 )  Das  Zeugniss  aus  der  Widmung  der  Chrysostomusübersetzung,  welches
des  Verfassers  Aufenthalt  in  Rom  verbürgt,  ist  Tiraboschi  nicht  entgangen,
und  er  sucht  sich  mit  einer  Auskunft  zu  helfen,  dass  Accolti  als  er  Ferrara
1461  verlassen,  bevor  er  nach  Mailand  gegangen,  einige  Zeit  in  Rom
sich  aufgehalten  habe.  Ich  will  nicht  betonen,  wie  schlecht  alles  in
jener  Widmung  über  des  Verfassers  Verhältniss  zu  Cosmus  Gesagte  auf
den  Juristen  Accolti  passt,  Tiraboschi’s  ersonnene  Auskunft  zerfällt  in
nichts  durch  Franciscus  Aretinus’  nachgewiesene  Stellung  in  der  päbstlichen
  Abbreviatur  vor  1464  und  noch  in  diesem  Jahre  und  seine  spätere
Übersiedelung  nach  Neapel.  Ebenso  wenig  würde  es  fruchten,  die
Chrysostomusübersetzung  von  den  übrigen  zu  trennen  und  einem  von  dem
Juristen  verschiedenen  Franciscus  Aretinus  zuzuweisen  (wie  Bandini
wollte),  um  für  den  Juristen  wenigstens  die  übrigen  Übersetzungen  zu
sichern,  wie  denn  in  der  Zutheilung  der  Übersetzungen  an  den  einen  und
den  andern  Aretinus  verschiedene  verschieden  geurtbeilt  haben.  Allein  die
oben  aufgeführten  Übersetzungen  werden  durch  die  in  den  Widmungen
und  Briefen  enthaltenen  gegenseitigen  Beziehungen  unzweifelhaft  als  die
Erzeugnisse  eines  und  desselben  Verfassers  erwiesen.  Mazzuchelli  Scrittori
(V  Italia  Tom.  I  P.  1  p.  68  ff.  hat,  von  der  Identität  des  Übersetzers  und
des  Juristen  ausgehend,  beider  Schriften,  die  jurislischen  wie  die  Übersetzungen, ­
  in  einer  Reihe  unter  Accolti’s  Namen  aufgeführt.  Wie  es  sich
mit  den  dort  unter  n.  10  genannten  poesie  volgari  (vgl.  Lami  Catal.  Riccard.
p.  198)  und  den  unter  n.  12  erwähnten  Epistolae  Fr.  Aretini(vgl.  Montfaucon
Bibi.  bibl.  msst.  Vol.  1  p.  514)  verhält,  ist  ohne  specielle  Untersuchung
der  Handschriften  nicht  zu  entscheiden.  Von  der  unter  n.  13  angeführten
Schrift  De  vita  etmoribus  sancti  et  sapientis  viri  Antoninipontificis  Florentini
  aber,  deren  Verfasser  Philelphus  in  einem  Briefe  an  Baldus  Martinellus
v.  2.  Mai  1461  Franciscus  Aretinus  nennt  [Philelpki  Epistolae  fol.  115  v.),
darf  als  gewiss  angenommen  werden,  dass  sie  weder  den  Juristen  noch
den  Übersetzer  Aretinus  zum  Verfasser  hat,  sondern  den  Franciscus
Castilionensis  (vgl.  Bandini  Catal.  codd.  Laur.  lat.  III  p.  413),  über  welchen
Zeno  üiss.  Voss.  I  362  ff.  Nachrichten  gibt,  der  wiederum  zwei  Francisci
Castilionenses,  den  einen  da  Castiglione  di  Cercina  nel  Fiorentino,  den
Verfasser  jener  Vita,  und  einen  anderen  gleiclrzeifigen  da  Castiglione
Aretino  unterscheidet.  Vgl.  Scarmalius  zu  Hieran.  Ahotli  Ep.  et  Op.  Tom.  I
p.  219.  Vespasiano  im  Spicil.  Rom.  I  244.  Wie  es  nun  kommt,  dass
Philelphus  jenen  ihm  augenscheinlich  persönlich  bekannten  Verfasser
Franciscus  Aretinus  nennt,  weiss  ich  nicht;  doch  wird  man  auch  hieran
Sitzb.  d.  phil.-hist.  CI.  LXI.  Fid.,  III.  Hft.  28
            
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