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aus der Vergessenheit der Mitwelt habe wieder in Erinnerung
bringen wollen. Der Diogenes also folgte auf den Phalaris, und dass
ihn Facius nicht mehr gekannt, macht die Widmung an Pabst Pius II
erklärlich. Letzterem versichert der Übersetzer zum Schluss seiner
Widmung: si Studium meum non ingratum intellexero, alia et
fortasse maiora tuo praestantissimo iudicio confirmatus uggrediar.
3) Hier reihen wir die Homerübersetzungen ein, die Vollendung
der Ilias und die vollständige Odysseeübersetzung, von
denen die erste, wie bemerkt, in den Jahren 14o8—-1460, die
zweite ein Jahr später als die erste entstanden ist. Es ist der Beachtung
werth und dient unseren Combinationen nicht wenig zur
Unterstützung, dass die Odyssee nicht bloss ebenfalls wie der
Diogenes dem Pabst Pius gewidmet ist, sondern dass sich in der
Widmung der ersteren ein Fortschritt in den Beziehungen des Verfassers
zu dem Pahste bemerkbar macht. Der Diogenes war eine
freie Widmung, die Homerübersetzung ist im Auftrag des Pabstes
gemacht; in jener bekennt sich der Übersetzer im allgemeinen dem
Pabst zu Dank verpflichtet, in dieser ist die Dankesbezeugung ungleich
nachdrücklicher, und wir erfahren speciell, wie sehr der Verfasser
dem Wohlwollen des Pabstes verpflichtet war. Dieses Zusammenstimmen
der Umstände wird zu einem neuen Argument für
die auch an sich schon hinreichend gesicherte Annahme, dass der
ungenannte Verfasser jener Widmung der Odyssee mit dem Übersetzer
des Diogenes und des Phalaris identisch sei. Zugleich erkennt
man schon hieraus, wie übereilt das Urtheil Voigt's (Enea
Silvio III S. 613) war, der, nachdem er unter den 'von auswärts’
(wir werden sehen, dass Franciscus Aretinus in Rom lebte) an Pius
sich wendenden Humanisten den 'Francesco d'Arezzo’ mit seiner
Übersetzung des Diogenes erwähnt hat, bemerkt 'wir linden weder,
dass Pius vom Buche noch dass er vom Übersetzer Notiz nahm’;
und doch hatte Voigt selbst erst auf S. 533 den 'Francesco d’Arezzo’
in dem von Pius neu eingerichteten Collegium der Abbreviatoren
aufgeführt, worauf wir später zurückkommen.
4) Die Übersetzung von Luciani oratio de calurnnia S7 ) (d. i.
jrept roö [de padtco? ncareOeiv SiaßoXrj n. 78 bei ßekker II p. 421),
3 7 ) Mazzuchelli a. a. 0. scheint diese Übersetzung nur handschriftlich zu
kennen, und handschriftlich findet sie sich sowohl sonst als in dem Wiener
Codex 3236, hier ohne des Verfassers Namen. Mir liegt ein Druck sine