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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 61. Band, (Jahrgang 1869)

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V  a  h  I  e  n

Ton  ihm  wäre  es  demnach  nicht  gewagt,  anzunehmen,  dass  er  schon
ein  paar  Jahre  früher  um  1433  als  Abt  unter  Valla’s  Zuhörern  in
Pavia  sich  befunden.  Doch  ist  mir  nicht  gelungen,  ein  bestimmtes
Datum,  wann  er  Bischof  von  Arras  geworden,  das  für  unsern  Zweck
von  Wichtigkeit  wäre,  aufzufinden 1 «).  Wenn  es  seine  Richtigkeit
hat,  dass  lacobus  Portugallensis  am  23.  März  1433  zum  episcopus
Atrebatensis  ernannt  und  erst  nach  4  —  3  Monaten  in  das  Erzbisthum
Lissabon  versetzt  worden,  so  könnte  die  Ernennung  des  Johannes
Goffridus  nicht  früher  als  in  den  Juli  dieses  Jahres  fallen,  was  mit
den  aus  Valla’s  Zeugniss  gezogenen  anderweitigen  chronologischen
Daten  nicht  zu  reimen  ist.  Dazu  kommt,  um  die  Verwirrung  voll  zu
machen,  dass  nach  einem  Gattin  Christiana  Tom.  III  p.  344  mitgetheilten
  Actenstück  ex  probationibus  historiae  gentis  Montmorenciacae
  das  Bisthum  Arras  dem  Johannes  Goffridus  streitig
gemacht  wurde  von  Dionysius  de  Montmorenciaco,  der  für  sich  anführte ­
  :  quod  episcopatus  Atrebatensis  per  decessum  Fortigarii  de
Placentia  Ultimi  episcopi  Atrebatensis  durantibus  tribus  mensibus
ad  electionem  pastoris  minime  processerat  et  nullam  electionem
fecerat  sicque  provisio  episcopatus  praedicti  ad  dispositionem
archiepiscopi  Remensis  .  ■  devoluta  fuerat,  qui  quidem  .  .  de  persona ­
  antedicti  magistri  Dionysii  debite  providerat.  nihilominus
capitulum  Atrebatense  illiim  admittere  recusavit  in  favorem  Iohannis
  Geolfroy  alienigenae  ord.  S.  B.  se  dicentis  ins  per  bullas
apostolicas  in  dicto  episcopatu  habere  etc.  Iudicatum  pro
Dionysio  lit  reciperetur  et  gauderet  fructibus  XXI  Iulii  anno  1433.
Auffallend  ist,  dass  hierin  des  lacobus  Portugallensis  und  seiner
Ernennung  zum  Bischof  von  Arras  nicht  nur  keine  Erwähnung  geschieht, ­
  sondern  der  im  Februar  1433  gestorbene  Fortigarius  de
Placentia  ausdrücklich  als  ultimus  episcopus  Atrebatensis  bezeichnet ­
  wird.  Wenn  also  jener  Portugiesische  Infant  überhaupt  zum
Bischof  von  Arras  ernannt  worden,  so  muss  er  doch  das  Bisthum  niemals ­
  angetreten  haben,  und  seine  Versetzung  in  das  Erzbisthum  Lissabon ­
  kann  nicht  4—5  Monate  später  als  jene  Ernennung  fallen.  Anderseits ­
  möchte  man  nach  den  von  dem  genannten  Dionysius  vorgebrachten ­
  Gründen  anzunehmen  geneigt  sein,  dass  lohannes  Goffridus  noch

i«)  Den  Ciaconius  kann  ich  leider  nur  in  einem  älteren  Drucke  einsehen,  der
zu  nichts  hilft.
            
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