Reisebericht üb. d. in Niederösterr. angest. Weisthümer-Forschungen. 347
Schluss: Formbach den ain und zwanzigsten decembris anno
tausend sechs hundert und zehen jahre, unserer regierung im fünfzehnten
jahre.
L. S.
Sebastianus abbte
des closters Formbach bekenne
wie obgemeldt.
L. S.
F. Quirinus Prior
und ein XX eonvent
daselbst.
B. Papier, 22 Bll. in Folio vom Jahre 1753. Panthattung.
Aus gütlicher fürsehung wir Celestinus, abbte unser lieben trauen
stift und closters Vahrenbach am Ihn landes Bairn, entbietten etc.
Enthält eine Reformirung des durch abt Sebastianus sub. 21. Dec.
1600 'verfassten panbuechs’ 'weillen einige (puncta) derselben der
damaligen landgerichtsordnung scbnurgerad entgegenstehen’.
Folgt die Bestätigung Abts Sebastianus in die Bestimmungen.
Am Schluss: Datum 18.Mai 1753 unserer Regierung im ö.Jbre.
Pottenbrunn (Gemeindelade).
Wenige Bestimmungen in einem Protocolle des 18. Jh., welche
den Hirten betreffen und aus einem verlorenen Weisthume herzurühren
scheinen.
Treismaner (Marktarchiv).
A. Papier, in Pergament eingeschlagen, 11 Bll. in Folio 16. Jh.
Bestätigung von Wolfdietrich Erzbischöfen von Saltzburg über die
von Leonhard, ebenfalls Erzbischöfen von Salzburg am pfinztag nach
sand Ambrosii tag nach Christi, unsers lieben herren geburde tausend
und fünfhundert und im achtzehnten jare.
Die Bestätigung Wolfdietrich ist vom 11. Juni (erchtag vor dem
heil, fronleichnam) 1591.
Vermerkht daspanthädung und rechtspuech der herrschaftTräsmaur,
wie das von alter erkhent und gehalten wirdet. (Mit Siegel.)
B. Papier, in Pergament eingeschlagen (auf dessen Reversseite
der erste Bestätigungsbrief beginnt), 14 Bll. in Folio, vom Jahre 1614.
Bestätigungen vom Erzbischof Marz Sittich vom 12. Mai 1614 und
Wolfdietrich und Leonhart. Max bestätigt die Bestimmungen 'außer
deren articuln, so das landt und halsgericht berüeren, welche wir der
zeit, weil sie von uns bemeltes landt und halsgericht selbst in ver-