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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 61. Band, (Jahrgang 1869)

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was  ein  weiterer  Beweis  für  die  gänzliche  Nichtbeachtung  von
V.  118  f.  ist.  Ich  erkläre  mir  diese  Differenz  zwischen  Kreon’s  Miti
theilung  und  der  Angabe  des  Chores  auf  folgende  Weise.  Der
Diener,  der  dem  ßlutbade  entronnen  war,  erzählte  nach  seiner
Rückkehr  den  Bürgern,  bevor  er  in  den  königlichen  Palast  kam,
den  wahren  Sachverhalt  (nur  mit  der  natürlichen,  die  Feigheit
beschönigenden  Abweichung  von  der  Wahrheit,  dass  er  die  Mehrzahl ­
  statt  der  Einzahl  gebrauchte),  dass  Wanderer  den  Laios  erschlagen ­
  hätten.  Als  er  dann  in  den  Palast  kam  und  den  Oidipus,  der
mittlerweile  König  geworden  war  (cf.  758  ff.)  erblickte,  da  erzählte
er  der  lokaste  sowol  als  dem  Kreon  von  Xr,<jrat;  hierauf  mochte  er
dann  auch  wol  anderen  dieselbe  Modification'Vorfragen  (cf.  850).
Der  Chorführer  aber,  der  V.  292  spricht,  hat  das  Gerücht  in  jener
ersten  Fassung  vernommen;  Oidipus  aber,  indem  er  293  sagt  rjxouffa
xcr/co,  hat  dabei  die  ihm  von  Kreon  gemachten  Mittheilungen  im
Sinne,  ohne  sich  jedoch  dieselben  lebhaft  zu  reproduciren,  wesshalb
er  die  Differenz  nicht  beachtet.
Dass  der  Mörder  V.  293  nicht  ausdrücklich  genannt  wird
und  doch  im  V.  294  zu  e/ei  und  295  zu  p.Ev«  als  Subject  hinzugedacht ­
  werden  muss,  ist  durchaus  nicht  bedenklich.  Die  Worte  294  f.
enthalten  eine  an  und  für  sich  so  klare  Rückweisung  auf  den  Mörder
(dem  Chor  schwebt  die  Achterklärung  vor),  dass  ein  Missverständnis ­
  unmöglich  ist;  der  Mörder  ist  die  Person,  um  den  sich  das  ganze
Gespräch  dreht.  Schon  Erfurdt  bemerkte  richtig:  „Stare  tarnen  potest
vulgata,  si  verbo  sj^ei  seq.  v.  non  röv  Idovra.,  sed,  qui  loquentis
animo  obversabatur,  interfectorem  respici  putes“.
Die  Unzukömmlichkeit,  welche  durch  die  Conjectur  röv  di  dptüvr’
geschaffen  wird,  ist  die,  dass  man  nicht  begreift,  warum  diese  banale,
ganz  und  gar  selbstverständliche  Äusserung  „derThäter  aber  ist  nicht
zu  sehen“,  d.  i.  „der  Mörder  aber  ist  unbekannt“  hier  hätte  eingeschoben ­
  werden  sollen.  Man  müsste  annehmen,  dass  es  dem  Dichter
nur  um  die  Ausfüllung  des  Verses  zu  thun  war  und  dass  er  eine  geschicktere ­
  Ausfüllung  des  Verses  zu  geben  nicht  in  der  Lage  war.
V.  305  ff.
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