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was ein weiterer Beweis für die gänzliche Nichtbeachtung von
V. 118 f. ist. Ich erkläre mir diese Differenz zwischen Kreon’s Miti
theilung und der Angabe des Chores auf folgende Weise. Der
Diener, der dem ßlutbade entronnen war, erzählte nach seiner
Rückkehr den Bürgern, bevor er in den königlichen Palast kam,
den wahren Sachverhalt (nur mit der natürlichen, die Feigheit
beschönigenden Abweichung von der Wahrheit, dass er die Mehrzahl
statt der Einzahl gebrauchte), dass Wanderer den Laios erschlagen
hätten. Als er dann in den Palast kam und den Oidipus, der
mittlerweile König geworden war (cf. 758 ff.) erblickte, da erzählte
er der lokaste sowol als dem Kreon von Xr,<jrat; hierauf mochte er
dann auch wol anderen dieselbe Modification'Vorfragen (cf. 850).
Der Chorführer aber, der V. 292 spricht, hat das Gerücht in jener
ersten Fassung vernommen; Oidipus aber, indem er 293 sagt rjxouffa
xcr/co, hat dabei die ihm von Kreon gemachten Mittheilungen im
Sinne, ohne sich jedoch dieselben lebhaft zu reproduciren, wesshalb
er die Differenz nicht beachtet.
Dass der Mörder V. 293 nicht ausdrücklich genannt wird
und doch im V. 294 zu e/ei und 295 zu p.Ev« als Subject hinzugedacht
werden muss, ist durchaus nicht bedenklich. Die Worte 294 f.
enthalten eine an und für sich so klare Rückweisung auf den Mörder
(dem Chor schwebt die Achterklärung vor), dass ein Missverständnis
unmöglich ist; der Mörder ist die Person, um den sich das ganze
Gespräch dreht. Schon Erfurdt bemerkte richtig: „Stare tarnen potest
vulgata, si verbo sj^ei seq. v. non röv Idovra., sed, qui loquentis
animo obversabatur, interfectorem respici putes“.
Die Unzukömmlichkeit, welche durch die Conjectur röv di dptüvr’
geschaffen wird, ist die, dass man nicht begreift, warum diese banale,
ganz und gar selbstverständliche Äusserung „derThäter aber ist nicht
zu sehen“, d. i. „der Mörder aber ist unbekannt“ hier hätte eingeschoben
werden sollen. Man müsste annehmen, dass es dem Dichter
nur um die Ausfüllung des Verses zu thun war und dass er eine geschicktere
Ausfüllung des Verses zu geben nicht in der Lage war.
V. 305 ff.
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