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Da der Chor 294 f. vom Mörder spricht und ebenso Oidipus
V. 296, so vermuthet man im V. 293 töv de dptSvr’ ovSdg dpa. Dass
im Y. 294, 293, 296 vom Mörder die Rede ist, kann nicht bezweifelt
werden. Classen nimmt zwar im Einklänge mit seiner Auffassung
von 236 ff. an, dass auch V. 294, 295, 296 vom Hehler
zu verstehen ist, und es wäre zur Noth möglich, diese drei Verse
in diesem Sinne zu deuten, wenn nur nicht V. 297 all’ oüleX^&ov
aurov sauv darauf folgte; denn diese Worte können nimmermehr auf
die Entdeckung des Hehlers, sondern nur auf die des Thäters
sich beziehen.
Nichtsdestoweniger halte ich tdovra für echt und glaube, dass
jene Kritiker, welche dpcövra für die richtige Leseart halten, eine
scheinbare Unzukömmlichkeit beseitigen wollen und eine wirkliche
an die Stelle derselben setzen. Dass die Unzukömmlichkeit
nur eine scheinbare ist, ergibt sich aus der Betrachtung des Gedankenzusammenhanges,
bei welcher als ein wichtiges Moment der
vom Dichter beabsichtigte Gegensatz zwischen iliySr, und röv S'
t'öovr’ beachtet werden muss. Nach der Erwähnung des Gerüchtes
(■3-avefv Trpög rtvcov dootaröptnv) sagt Oidipus: „Auch ich habe es gehört;
doch was nützt das Gerücht, wenn wir keinen Augenzeugen
haben, der die Mörder gesehen hat und sie bezeichnen
könnte“ 1 ). Dass der Chor darauf von dem Mörder sagt „er wird
sich stellen“, widerspricht nicht dem vorausgehenden, sondern steht
damit in gutem Zusammenhänge. Da nämlich Oidipus hervorhebt,
man habe keinen Augenzeugen, der zur Entdeckung des Mörders verhelfen
könnte, so tröstet der Chor den König mit der Äusserung,
der Mörder werde aus Furcht sich selbst angeben. Oidipus bezeichnet
diese Hoffnung als eine nicht sonderlich verlässliche, worauf der
Chor bemerkt, in Ermanglung eines Augenzeugen, in Ermanglung
einer Selbstanzeige des Mörders sei noch ein Mittel zur Entdeckung
vorhanden, die Sehergabe des Teiresias.
Unrichtig Classen S. 16 **; dagegen Ribbeck S. 19.