Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

674  Ilöfler.  Wenzel'.!  yon  Luxemburg'  Wahl  zum  röm.  Könige.  1376.
zur  Huldigung  auf 1 ).  In  diesem  Schreiben  ist  von  dem  Papste  keine
Rede,  sondern  die  Angelegenheit  wird  behandelt  als  das,  was  sie  war,
eine  Sache  der  deutschen  Nation  und  der  Churfürsten  des  Reiches.  Den
Gelöbnissen  der  Churfürsten  entsprechen  die  Versicherungen  des  Kaisers ­
  und  Königs,  den  Churfürsten  beizustehen  und  ihre  Rechte  zu  schirmen ­
  (12.  Juni  1376).  Jeder  einzelne  Churfürst  übersandte  sodann  dem
Papste  ein  Schreiben  über  den  Wahlvorgang,  .die  Einstimmigkeit  der
Wahl  und  das  Verfahren  nach  Recht  und  Herkommen.  Der  Papst
wird  aber  nicht  gebeten  die  Wahl  zu  bestätigen,  sondern  1.  Wenzel
König  der  Römer  zu  nennen,  2.  denselben  des  Kaiserthums  würdig
zu  erachten,  3.  ihm  seihst  dereinst  die  Kaiserkrone  aufzusefzen
(10.  Juni  1376) 3 ).  Sie  hatten  sich  und  ihren  Rechten  dadurch  nichts
vergeben.
Was  Wenzel  betraf,  dessen  Schreiben  natürlich  von  K.  Karl
ausgingen,  so  nannte  er  sich  in  dem  Instrumente  über  seine  Eidesleistung ­
  an  den  Nuntius  Thomas  von  Amanati  vom  16.  Juni  nur
electuss),  nicht  König  der  Römer,  ging  somit  in  die  päpstlichen
Anschauungen  und  die  Ausdrücke  seines  Vaters  vom  J.  1346  ein.  Er
sandte  den  Bischof  Ekliart  von  Worms,  den  Dechanten  von  Speier
Konrad  von  Geisenheim,  später  auch  den  Wissehrader  Dechanten  Konrad
  von  Wesel  als  seine  Procuratoren  ab,  den  Eid  der  Treue  für  ihn
zu  leisten  und  sprach  dabei  seinen  Wunsch  aus,  sich  der  Wohlmeinung ­
  des  Papstes  und  des  römischen  Stuhles  zu  fügen 4 ),  mit
einer  Generalvollmacht,  alles  zu  thun,  was  nothwendig  sei,  um  die
kaiserliche  Salbung  zu  erlangen.  Hiebei  nennt  sich  Wenzel  rexRomanorum,
  verlangt  und  erbittet  sich  favorem  et  gratiam 5 ),  von  einer
Bestätigung  seiner  Person  durch  den  Papst  ist  aber  in  dem  Instrumente ­
  keine  Rede,  wohl  aber  in  den  einschlägigen  päpstlichen  Schreiben, ­
  die  immer  von  der  Bestätigungsangelegenheit  reden.  Von  einer
Nichtausübung  von  königlichen  Acten  vor  erfolgter  päpstlicher  Bestätigung ­
  ist  natürlich,  je  länger  sie  ausblieb,  desto  weniger  die  Sprache.
0  1.  c.  n.  45,  46.
2 )  Theiner  Cod.  diplom.  dominii  temp.  S.  Sedis  II,  p.  585.
I.  c.  p.  587  in  Romanorum  regem  electus.  Wie  die  Mark  Ancona  ausgelassen  wurde,
R.  T.  A.,  I,p.  136.
4 )  Beneplacitis  coaptare.  Pisek,  22.  Sept.  1377.
5 )  in  facto  approbationis  electionis.  37  A.  I,  p.  144,  147.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.