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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

Wenzel’s  von  Luxemburg-  Wahl  zum  römischen  Könige.  1375.  673

rechten  Orte,  nicht  zur  rechten  Zeit;  es  fehlte  ihr  die  zur  rechtmässigen ­
  Wahl  nothwendige  Einberufung  der  Churfürsten  durch
den  Pfalzgrafen  hei  Rhein,  wenn  auch  bei  beiden  die  Handsalbe  für
die  Churfürsten  eine  zweite  gemeinsame  Unterlage  bildeten.  Eine
dritte  könnte  man  darin  finden,  dass  Karl  wie  Wenzel  bei  Lebzeiten
ihrer  Vorgänger  im  Reiche  zu  Königen  gewählt  wurden.  Allein  diese
ist  scheinbar.  Rei  Karl’s  Wahl  gingen  die  Wahlfürsten  von  dem
Satze  aus,  dass  das  Reich  erledigt  sei.  Nicht  sie  setzten  K.  Ludwig
ab,  sondern  vacante  imperio  schritten  sie  zur  Neuwahl.  ReiWenzel’s
Wahl  handelte  es  sieh  darum,  hei  Lebzeiten  des  rechtmässigen
Kaisers  und  mit  Aussichtnahme  seiner  Abdankung  oder  seines  Todes
ohne  Schisma  und  ohne  Umgehung  einer  Rechtsform  einen  römischen
König  zu  wählen,  dadurch  den  übrigen  Fürsten  einen  Riegel  vorzuschieben, ­
  die  Krone  bei  dem  Hause  Luxemburg  zu  erhalten  und  allen
Kriegen  und  neuen  Streitigkeiten,  welche  bisher  im  Gefolge  der
Königswahlen  nach  dem  Tode  eines  Königs  oder  vacante  imperio
statt  gefunden  hatten,  überhaupt  vorzubeugen.  Dieser  Zweck  wurde
auch  erreicht,  bis  der  Ehrgeiz  eines  Wittelsbachers  und  eines
Nassauers  vergass,  dass  die  Wahlherren  Wenzel  für  seine  Lebenszeit ­
  gewählt  und  ihm  gehuldigt  hatten  und  Stürme  heraufbeschwor,
deren  erstes  Opfer  derjenige  wurde,  welcher  im  Jahre  1400  das
politische  Schisma  zum  kirchlichen  hinzufügte.
Wissen  wir,  in  welcher  Art  und  Weise  sich  Kaiser  und  Papst
benahmen,  so  ist  es  notliwendig,  auch  das  Verfahren  der  Churfürsten
zu  beleuchten.  Sie  hatten  sich  zögernd  für  die  Wahl  erklärt,  ihre
Unabhängigkeit  behauptet;  der  Kaiser  musste  ihre  Zustimmung  erringen ­
  und  als  er  die  Freiheit  und  Unabhängigkeit  der  Wahl  nicht
eifrig  genug  vertheidigte,  stand  der  ganze  Wahlact  in  Gefahr  rückgängig
zu  werden.  Mehr  als  der  Kaiser,  welcher  sich  dem  Papste  nachgiebig
erwies,  gingen  sie  von  der  Überzeugung  aus,  dass  die  goldene  Rulle
die  einzige  Richtschnur  ihres  Handelns  sei.  Auch  die  Vorbesprechung
zu  Rense  sicherte  die  Unabhängigkeit  ihrer  Wahl.  Der  Kaiser  erklärte
den  Frankfurtern  am  3.  Juni,  Papst  und  Cardinäle  hätten  „iren  guten
willen  und  vollbort  (Consens)  sovil  und  sie  angehoret,“  zur  Wahl
gegeben,  was  offenbar  anticipirt  war  i);  die  Churfürsten  aber  machten
die  Wahl  bekannt,  erklärten  dass  sie  gehuldigt  hätten  und  forderten

O  R.  T.  A.,  n.  44.

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