Wenzel’s von Luxemburg- Wahl zum römischen Könige. 1375. 673
rechten Orte, nicht zur rechten Zeit; es fehlte ihr die zur rechtmässigen
Wahl nothwendige Einberufung der Churfürsten durch
den Pfalzgrafen hei Rhein, wenn auch bei beiden die Handsalbe für
die Churfürsten eine zweite gemeinsame Unterlage bildeten. Eine
dritte könnte man darin finden, dass Karl wie Wenzel bei Lebzeiten
ihrer Vorgänger im Reiche zu Königen gewählt wurden. Allein diese
ist scheinbar. Rei Karl’s Wahl gingen die Wahlfürsten von dem
Satze aus, dass das Reich erledigt sei. Nicht sie setzten K. Ludwig
ab, sondern vacante imperio schritten sie zur Neuwahl. ReiWenzel’s
Wahl handelte es sieh darum, hei Lebzeiten des rechtmässigen
Kaisers und mit Aussichtnahme seiner Abdankung oder seines Todes
ohne Schisma und ohne Umgehung einer Rechtsform einen römischen
König zu wählen, dadurch den übrigen Fürsten einen Riegel vorzuschieben,
die Krone bei dem Hause Luxemburg zu erhalten und allen
Kriegen und neuen Streitigkeiten, welche bisher im Gefolge der
Königswahlen nach dem Tode eines Königs oder vacante imperio
statt gefunden hatten, überhaupt vorzubeugen. Dieser Zweck wurde
auch erreicht, bis der Ehrgeiz eines Wittelsbachers und eines
Nassauers vergass, dass die Wahlherren Wenzel für seine Lebenszeit
gewählt und ihm gehuldigt hatten und Stürme heraufbeschwor,
deren erstes Opfer derjenige wurde, welcher im Jahre 1400 das
politische Schisma zum kirchlichen hinzufügte.
Wissen wir, in welcher Art und Weise sich Kaiser und Papst
benahmen, so ist es notliwendig, auch das Verfahren der Churfürsten
zu beleuchten. Sie hatten sich zögernd für die Wahl erklärt, ihre
Unabhängigkeit behauptet; der Kaiser musste ihre Zustimmung erringen
und als er die Freiheit und Unabhängigkeit der Wahl nicht
eifrig genug vertheidigte, stand der ganze Wahlact in Gefahr rückgängig
zu werden. Mehr als der Kaiser, welcher sich dem Papste nachgiebig
erwies, gingen sie von der Überzeugung aus, dass die goldene Rulle
die einzige Richtschnur ihres Handelns sei. Auch die Vorbesprechung
zu Rense sicherte die Unabhängigkeit ihrer Wahl. Der Kaiser erklärte
den Frankfurtern am 3. Juni, Papst und Cardinäle hätten „iren guten
willen und vollbort (Consens) sovil und sie angehoret,“ zur Wahl
gegeben, was offenbar anticipirt war i); die Churfürsten aber machten
die Wahl bekannt, erklärten dass sie gehuldigt hätten und forderten
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