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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

Wenzel's  von  Luxemburg-  Wahl  zum  römischen  Könige.  1376.

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4.  April,  welches  nach  Weizsäcker's  Behauptung  später  verfasst  und
zurückdatirt  worden  ist,  bittet  nur  um  Wohlwollen  und  Zustimmung
benevolentiam  et  assensum  *),  weshalb  es  mir  schwer  wird,  der
Meinung  zu  huldigen,  dass  dieser  Brief  bereits  zurückdatirt  worden
sei,  wenn  er  auch  anders  lautet,  als  der  vom  30.  März  3 ),  in  welchem
der  Kaiser  die  festgestellte  Wahl  und  die  dann  zu  erfolgende  Krönung
Wenzels  anzeigt.  Ich  halte  letzteres  für  echt  und  kann  der  Ansicht
nicht  huldigen,  dass,  wenn  es  entstanden  sein  sollte,  auf  Aufforderung
der  Nuntien,  die  auf  gratia  favor  et  beneplacitum  zu  bestehen  hatten,
und  wenn  zweitens  bestanden  wurde,  dass  es  vom  26.  April  oder  noch
früher  datirt  werde,  sein  Inhalt  nur  auf  benevolentia  et  assensus  lauten
konnte.  Der  Unterschied  zwischen  dem  Schreiben  vom  30.  März,
welches  sehr  dürr  und  trocken  über  die  Beschlüsse  der  Churfürsten
referirt  und  dem  vom  4.  April,  welches,  wie  es  selbst  sich  ausdrückt,
cordialiter  et  multum  humiliter  gehalten  ist,  scheint  mir  vielmehr
darin  zu  liegen,  dass  Karl  sich  berufen  fühlte,  dem  offenbar  in  Übereinstimmung ­
  mit  den  Churfürsten  am  30.  März  erlassenen  Notificationssehreiben
  an  den  Papst  ein  confidentielles  nachfolgen  zu  lassen.
Karl  war  am  30.  März,  wie  die  Nachschrift  sagt,  noch  schwer
erkrankt;  es  war  nur  in  der  Natur  der  Dinge  begründet,  dass  er,
sobald  er  sich  wohler  fühlte,  ein  herzliches  Schreiben  dem  officiellen
nachsandte.  Hingegen  trägt  ein  vom  6.  März  datirtes,  bereits  von
Leibnitz  in  der  mantissa  II.  260,  herausgegebeues  Schreiben  Karl's,
in  welchem  beneplacitum  in  erster  Reihe,  dann  assensus,  gratia  et
favor  Vorkommen  und  auf  welches  dann  unter  dem  gleichfalls  unechten ­
  Datum,  3.  Mai,  beneplacitum  assensus  favor  et  gratia  ertheilt
werden,  wohl  den  Stempel  der  Mache  an  sich.  Beide  sind  auf  Verabredung ­
  verfasst.  Dann  freilich  ward  gesagt,  dass  die  Wahl  eigentlich ­
  nicht  rechtlich  vorgenommen  werden  könne,  aber  um  des  öffentlichen ­
  Nutzens  willen  und  um  dem  Blutvergiessen  zuvorzukommen,
das  sonst  bei  Wahlen  zu  geschehen  pflege,  wolle  der  Papst
beneplacitum  assensum  ac  favorem  et  gratiam  zur  Wahl  ertheilen,
ohne  dass  jedoch  dadurch  den  Chur  für  steil  ein  Recht  erwachse,
noch  der  römischen  Kirche  ein  Naehtheil.
Damit  war  eigentlich  erreicht,  was  beide  Theile  wollten.  Wahl
und  Krönung  waren  ohne  Beeinträchtigung  der  Rechte  der  Chur-1)

  I.  c.  n.  73.
2 )  I.  c.  n.  60.
            
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