Wenzel’« von Luxemburg- Wahl zum römischen Könige. 1376.
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führt werde. Bereits seien in Arignon Anstalten zum würdigem
Empfange des Kaisers und des Königs, deren Ankunft, nach Karls
Zusage vor der Wahl stattfinden sollte, getroffen worden. Die
Sache sei neu und unerhört, dass bei Lebzeiten des Kaisers sein
Sohn gewählt werde. Nur mit grosser Mühe habe der Papst die Zustimmung
der Cardinäle gewinnen können und er müsse daher den
Kaiser und den König bitten, vor der Wahl nach Avignon zu kommen,
um die vom Kaiser angenommenen Bedingungen zu erfüllen. Bereits sei
es überall bekannt, dass der Kaiser kommen werde; es würde eben
desshalb den übelsten Eindruck machen, wenn er nicht komme. Ebenso
wäre es für Wenzel wünschenswert!), dass er käme, die Cardinäle
ihn sähen und er, wie man hoffen könne, eine grössere Verehrung
der Kirche mit sich nähme; dadurch würde sich ein unauflösliches
Band zwischen ihr und ihm bilden, welches ebenso zum öffentlichen
Nutzen dienen als dem königlichen Hause zum Vortheile und zur
Ehre gereichen würde. Zugleich habe der Papst sich mit dem Kaiser
wegen einer gesunden Reformation (bona reformatio) zu benehmen,
und da, wenn der Kaiser käme, viele Fürsten in Person nach Avignon
ziehen oder ihre Gesandten schicken würden, könnte um so leichter
Grosses unterhandelt werden. Der Kaiser möge bedenken, dass er
und sein Vater in ähnlicher aber ungleich minder wichtigen Sache
nach Avignon gekommen seien und mit welcher Zuneigung Papst und
Cardinäle in derselben vorangegangen seien.
Dem Gesandten war aufgetragen worden, nicht gleich das erste
Mal den Kaiser aufmerksam zu machen, dass der Gewählte, ehe er
nicht bestätigt worden war, sich nicht König nennen, noch gekrönt
werden, noch königliche Acte verrichten dürfe; er möge deshalb auf
das Verfahren P. Johannes gegen K. Ludwig und auf Karl's eigenes
Benehmen hinweisen. Der gegenwärtige Papst könne es nicht mit
seiner Ehre in Einklang bringen, von diesen letzten Vorgängen gerade
zu Umgang zu nehmen; die Ordnung müsste gewahrt und das Versprechen
gehalten werden.
Der Schatten des Jahres 1.J46 reichte so in das Jahr 137t>
hinein und die Folgen der Capitulation von Avignon ') kehrten sich
gegen den, der sie in seiner Jugend abgeschlossen hatte.
*) Vgl. Höfler: Aus Avignon. §. 1.