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Hofier
glauben machen, wie weise es handelte, dass es den eigentlich
königlichen Gedanken einigenbeschränkten nationalen Führern zu
Liebe und von diesen verführt, aufgab.
Nachdem nun die Angelegenheit mit den Churfürsten so weit
gekommen war, dass sie sich entschlossen, hei Lebzeiten Karl’s zur
Wahl seines Sohnes zu schreiten, ging sie ihren ^geordneten Weg.
Ende März 1376 trafen sie in Nürnberg zusammen und schlossen
sie ihre Vereinbarung, am 1. Juni (Pfingsten) in Frankfurt zur Wahl
zusammenzukommen. Nach alter Sitte zogen sie aber zuerst nach
Rense <). Hier fand jedoch die Wahl noch nicht statt, theils weil es
sich darum handelte, oh Ludwig von Meissen, Bischof von Bamberg,
wirklich als Erzbischof von Mainz anzusehen sei und wählen könne,
theils weil die Erzbischöfe von Trier und Cöln im letzten Augenblicke
noch „etwas stössig“ mit dem Kaiser wurden. Diese Stösse
wurden aber durch neue Concessionen heigelegt und nun zogen die
Churfürsten mit dem Kaiser nach Frankfurt, das bereits Wenzel als
Gewählten empfangen wollte, was jedoch der Herzog von Peigern (der
Pfalzgraf bei Rhein), welcher die Wahl gesetzlich leitete und alle gebräuchlichen
Formen beobachtete, nicht duldete. Dann fand am 10. Juni
1376 in der Pfarre zu Frankfurt die einstimmige Wahl Wenzel’s in
Gegenwart des Kaisers statt, und das Reich, welches so lange Zeit nur
zwiespältige Wahlen gesehen hatte, genoss so durch Karl’s Vorsorge
das seltene Schauspiel einer einstimmigen Königswahl, eine Thatsache,
deren grosse Bedeutung die Opfer wohl aufwog, welche sich
Karl hatte kosten lassen, die Stimmen der Churfürsten zu gewinnen.
Er seihst wusste am besten, was es heisse ein mit Zwiespalt erwählter
König zu sein, von Ludwig und Friedrich, von Adolf und Albrecht,
von Rudolf und Otokar, von Richard und Alfons, Heinrich Raspe und
K. Wilhelm nicht zu reden.
Das sollte man denn doch wohl bedenken. Die goldene Bulle
hatte dadurch ihre Bekräftigung erhalten.
Auf die Wahl zu Frankfurt am 6. Juni folgte dann am 6. Juli
1376 Wenzel's Krönung zu Aachen.
Damit war dann die Sache nach den Grundgesetzen des deutschen
Reiches und ohne dass von dieser Seite ein Widerspruch erfolgt
wäre, in Ordnung gebracht. K. Karl war sich jedoch nur zu sehr
3 ) 1. Juni R. T. A , n. 33, S. 61.