Wenzel’s von Luxemburg Wahl zum römischen Könige. 1376.
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drei pfälzischenRuprechten das Zugeständniss der Wahl K. Wenzel’s
erfolgt, sie in einer besonderen Urkunde von demselben Datum
(22. Febr. 1375) des Falles gedenken, dass einer von ihnen „zu
römischen Kunige erkoren wurde und zu dem Königreiche keme.“
In diesem Falle wollten sie jedoch die Einigungen, welche mit
K. Karl und K. Wenzel gemacht und verbrieft seien, halten.
Dieser Vertrag, welcher seiner Natur nach nicht bestimmt sein
konnte, Andern mitgetheilt zu werden, zeigt deutlich, welche Gesinnungen
im Schoosse der pfälzischen Wittelsbacher wohnten und
Weizsäcker hat Recht, wenn er auf die Verbindungen des älteren
Ruprecht mit Erzbischof Gerlach von Main vom Jahre 1351 hinweist,
auf Urkunden, welche eine Wahl Pfalzgraf Ruprecht’s zum römischen
Könige in Aussicht stellten '). Diese Aussichten verzogen sich
jetzt, wurden aber von dem pfälzischen Hause doch nicht aufgegeben!
Letzteres hinderte dann wieder den alten Ruprecht nicht, als der Wahltag
sich näherle, am 31. Mai 1376 2 ) und später noch am Krönungstage,
6. Juli, seine Stimme aufs Neue zu verwerthen, das eine Mal
um ein Geleit zwischen Worms und Speier (von jedem Lastpferde
einen alten grossen Turnos), das andere Mal um das Recht der ersten
Bitte in den Städten und Diöcesen von Speier und Worms für jetzt
und bei der künftigen Kaiserkrönung s). Am leichtesten war es für
K. Karl den Herzog Wenzel von Sachsen, ungeachtet seiner früheren
Verbindung mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg (dem Wittelsbacher,
vom 10. Juni 1371)4), für Wenzel’s Wahl zu gewinnen. Vor
der Wahl selbst erfolgte die Bestätigung der sächsischen Cur bei
Churfürst Wenzel und dessen Leiheserben. Von den Fürsten, welche
nicht „zu den 7 Leuchtern der Welt“ gehörten, wie die goldene
Bulle die Churfürsten nennt, haben sich Zustimmungsurkunden erhalten,
von H. Albrecht von Oesterreich (Eger 24. Dec. 1374), von
dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg (Eger, 29. Dec. 1374),
von dem Grafen Eberhart von Würtemberg (Nürnberg, 8. Dec. 1374),
von den Landgrafen von Thüringen Friedrich, Balthasar und Wilhelm
(Eger, 31. Dec. 1374). Man darf aber doch wohl überzeugt
1) Note 1 zu S. 47.
2 ) 1. e. n. 23.
8 ) 1. c. S. 48, n. 1.
4) 1. c. n. 24.
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