Wenzel's von Luxemburg- Wahl zum römischen Könige. 1376. 655
Welche Verhandlungen aber zur Beförderung der Wahl Wenzel's
von K. Karl mit Erzbischof Friedrich wirklich stattfanden, weist
die Urkunde K. Karl’s vom 11. Nov. 1374 nach. Karl versprach ihm
zur Abtragung seiner Schuld, die ursprünglich 120.000 Goldgulden
ausgemacht hatte, 30.000, womit sie nach der späteren Übereinkunft
mit P. Urban VI. auch getilgt wurde; dazu kamen noch
6000 Prager Groschen, so wie Unterstützung für den Fall der Erledigung
eines Bisthums oder einer Kirche — do derselbe unser
Neffe nach stehen wollte, — Karl erhob ihn zum Tischgenossen und
setzte ihm, wenn er den kaiserlichen Hof besuche, ein Tischgeid von
100 Goldgulden wöchentlich aus i). Endlich, ehe es zur Wahl kam,
versprach der Kaiser ihm noch ausdrücklich, 31. Mai 1376 s),
K. Wenzel werde ihm nach erfolgter Wahl alle Privilegien bestätigen,
er und Wenzel wollten ihm das lombardische Vicariat für 10 Jahre
und dann bis auf Widerruf gewähren, so wie die ersten Bitten nicht
blos im Erzbisthume Cöln, sondern auch in dem Dome von Strassburg;
dann die Erlaubnis, die Landvogtei im Eisass von den Herzogen
von Baiern auszulösen; endlich sollte, wenn der Papst einen
Zehenten von Cöln ausschreibe, der Erzbischof ihn weder dem Papste
noch einem andern zu entrichten haben. Nicht minder gelobte der
Kaiser, den Erzbischof nicht zu beschädigen oder anzugreifen, noch
ein dem Stifte schädliches Privilegium (namentlich für Cöln) auszustellen.
Niemand solle die Güter oder Diener des Stiftes vor weltliche
Gerichte ziehen; kein Getreuer des Reiches dürfe in dem Cölner
Stifte Gemeinderäthe einsetzen, sich dazu wählen lassen oder sich
solcher Gerichtsbarkeit zum Schaden des Stiftes unterfangen.
Leichteres Spiel hatte der Kaiser bei Erzbischof Ludwig von
Mainz, welcher für die Anerkennung als solcher gegen seinen Rivalen
Adolf von Nassau sich .verbindlich machte (8. Dec. 1374), ohne
alles Verziehen und Widerrede Wenzel zu wählen s). Der Kaiser
war der Mühe enthoben, um ihn für die Zusage zu gewinnen, eine
Verschreibung zu machen und diese erst noch an der Schwelle der
Wahl zu wiederholen und zu vermehren, wie es bei Anderen der
Fall war.
O i. c. 10 u. 11.
3 ) I. c. 3 Urkunden.
3 ) I. c. 2.
Sitzt), d. phil.-hist. CI. LX. Bd., III. Hft.
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