Wenzel’s von Luxemburg Wahl zum römischen Könige. 1376. 653
dieses Stiftes in dieser Bundesurkunde nicht hervor. Es ist auch
bezeichnend, dass von einer Wahl Wenzel's bei Lebzeiten Karl’s keine
Rede ist, sondern nur von Karl’s Tode, wenn auch der Ausdruck
weiterer Erledigung von Kaisern oder Königen, „wie dicke und offte
daz geschiht“ die Möglichkeit einer Abdankung Karl’s nicht ausschiiesst.
Deutlicher treten beide Fälle in der Urkunde K. Karl's
fast ein Jahr später, 11. November 1374, hervor, in welcher der
Kaiser ausspricht, Erzbischof Kuno von Trier habe ihm gelobt, für
den Fall seines Todes oder der Abdication (Uffgabe) Niemanden
anders als dem K. Wenzel seine Stimme zu geben. Aber auch hier
finden, abgesehen von. den Gegenversprechungen K. Karl’s, einige
Clausein statt. Erzbischof Kuno verpflichtet sich nämlich, wenn die
übrigen Churfürsten einstimmig oder ihre Mehrzahl und unter ihnen
Erzbischof Friedrich von Cöln, Ruprecht der Ältere oder Ruprecht
der Jüngere von der Pfalz bei Lebzeiten Karl’s — indes als wir noch
Roemsche kayser weren —Wenzel wählen würden, Wenzel auch zu
wählen ■). Wäre aber die Voraussetzung nicht vorhanden und der
Kaiser würde sterben oder abdanken, so sollte Kuno nicht verpflichtet
sein, dem K. Wenzel seine Stimme zu geben. Dagegen verpflichteten
sich Vater und Sohn den Erzbischof nicht zu bekriegen, ihm und
seinem Stifte zu helfen, namentlich die Ungunst des Papstes zu tilgen
und den päpstlichen Zehenten auf „die pafflieid in duytschen Landen“
abzuthun, mit der Stadt Trier kein Bündniss einzugehen; der schon
früher verliehene Mosler Zoll ward auf ewige Zeiten ausgedehnt,
eine Baarzahlung von 40.000 Goldgulden vor der Wahl Wenzel’s
bestimmt und festgesetzt, dass, wenn Wenzel Lei Lebzeiten seines
Vaters gewählt würde, er doch ohne dessen Willen die Regierung
nicht antreten dürfe, damit das Reich nicht getheilt werde. Nachdem
ferner Karl bestimmt hatte, dass die Königswahl zu Frankfurt
zu geschehen habe, so soll doch dieses Gesetz abgethan sein und,
wenn Wenzel bei Lebzeiten seines Vaters gewählt werden würde,
die Wahl in dem Baumgarten zu Rense erfolgen. Gewählt, solle
Wenzel nach Frankfurt, „zu dern elter als das gewenlich ist,“ geführt
werden und dann dem Erzbischof die ersten Bitten in allen trierischen
Gotteshäusern und Stiften verleihen, die gemachten Versprechungen
beschwören, alle Privilegien des Erzbischofs bestätigen. Der Kaiser
i) i. c. 3, s. 12.