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S c h e n k 1
'Vampiren oder 'Euamplrai des Strabon erkannt hat; denn dergleichen
werthvolle Notizen sucht man in Scholien vergebens. Die folgende
Berechnung des Weges und der Zeit hat mit unserer Stelle
nichts zu schaffen und ist, wie schon die Form o£x.o.k£vts beweist,
späten Ursprunges; vielleicht hat der, welcher dies hinzufügte, auch
am Katalogos einiges geändert; wenigstens sind die Worte t5>v iv
Evpdirrp Qpqx.ü>v ganz unpassend, da Thrakien in keinem
Falle zum Gebiete des Königs gerechnet werden konnte. Kiepert
(a. a. 0.) vermuthet, dass der Katalogos aus der Anabasis des Sophainetos
stamme, was gar nicht unmöglich ist, besonders wenn man
an das schon erwähnte i7rr,lSo[j.£v denkt. Auch wäre es immerhin
denkbar, dass auch .die frühere Stelle (I, 7, 15) auf dieselbe Quelle
zurückzuführen ist.
Ohwol nun alle Kritiker, die sich mit der Anabasis beschäftigten,
von Muret an bis auf die neueste Zeit, eine grosse Anzahl von
Interpolationen aller Art aus dem Texte .ausgeschieden haben, so
sind doch noch immer derlei Einschiebsel zurückgeblieben, die sorgsam
aufzuspüren und zu beseitigen gewiss eine verdienstliche Aufgabe
der Kritik ist. Den Beweis hiefür wird die folgende Erörterung
liefern, in welcher wir zuerst in aller Kürze über einige platte und
leicht erkenntliche Einschiebsel, sodann etwas ausführlicher über
eine Anzahl interpolierter Stellen sprechen werden, die eine eingehendere
Behandlung erheischen.
Nichts war natürlicher, als dass der Schriftsteller in seiner Erzählung
das Subject oi "EAiUvs?, wo dies nicht die Deutlichkeit erforderte,
nicht besonders ausdrückte, sondern einfach das Verbum
setzte. Die Abschreiber haben nun an solchen Stellen mehrfach das
Subject eingefügt, wodurch der Ausdruck eintönig und schwerfällig
wird. Manches davon ist getilgt (so hat z. B. Cobet IV, 7, 27 und
nach C. Matthiä III, 4, 34 oi "EAAv?ves mit Recht gestrichen, vgl. Rehdantz
krit. Anhang S. 43), anderes ist stehen geblieben; so ist
gleich IV, 8, 1 oi "EAAujve? zu beseitigen und ebenso IV, 7, 18. Auch
III, 5, 4 begegnet uns zweimal dasselbe Einschiebsel, worüber wir
noch im vierten Capitel dieser Schrift sprechen werden. Ein ähnliches
Glossem ist VII, 1, 15 rovg oKÜrag, was schon Hirschig
(Mise. 101) streichen und dafür cojroüg setzen wollte; es ist aber
auch dies unnöthig. Nicht minder häufig ist die Einschiebung von
Casus obliqui des Pronomens uorog, worüber Dindorf (praef. ed.