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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

Über  den  accusativus  cum  infinitivo.

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des  Nichthelfens  aii  den  Peloponnesiern  d.  i.  dass  unsertwegen  die
Peloponnesier  ihnen  nicht  geholfen  haben.  Der  Accusativ  der  Person
hängt  demnach  nicht  vom  verbum  finitum  ab,  sondern  der  Infinitiv,
er  mag  von  einem  andern  Worte  abhängig  oder  als  Nominativ  selbständig ­
  sein,  hat  den  Accusativ  zu  seiner  genaueren  Bestimmung  und
Beschränkung  bei  sich,  und  ist  grammatisch  von  weit  grösserem  Gewichte ­
  als  der  Accusativ,  wesshalb  auch  Humboldt  diese  Construction
den  infinitivus  cum  accusativo  genannt  wissen  will.“  pag,  40.
Über  diese  Darstellung  Bopp's  glaube  ich  folgendes  bemerken
zu  sollen:  1.  Bopp  läugnet  stillschweigend  die  coustructio  infinitivi
cum  dativo,  indem  er  meint,  Ulfilas  weiche  der  constructio  infinitivi
cum  accusativo  dadurch  aus,  dass  er  den  Accusativ  durch  den  Dativ
ersetzt,  welcher  entweder  das  eigentlich  dative  oder  das  instrumentale ­
  Verhältniss  ausdrücke.  Was  vor  allem  das  dative  Verhältniss
anlangt,  so  ist  die  dafür  angeführte  Stelle  luc.  10.  23.  zweifelhaft
und  die  Deutung  Bopp's,  ungeachtet  des  den  Accusativ  an  der  Stelle
des  Dativs  bietenden  griechischen  Urtextes,  möglich.  Wenn  jedocli
luc.  16.  22.  varth  than  gasviltan  thamma  unledin  asl.  liystt  ze  umreti
nistuumu.  ostroin.  durch  „es  ward  aber  Sterben  durch  den  Armen“
wiedergibt,  so  kann  ich  ihm  nicht  beistimmen,  und  berufe  mich  auf
die  vollkommen  analoge  altslovenische  Construction  und  darauf,  dass
im  altslovenischen,  das  einen  eigenen  Instrumental  besitzt,  dem  Dativ
in  der  constructio  dativi  cum  infinitivo  eine  instrumentale  Bedeutung
nicht  zugeschrieben  werden  kann,  woraus  ich  folgere,  dass  ihm  auch
im  gothischen  eine  solche  nicht  zukommt.  2.  Wer  Bopp's  Erklärung
des  Accusativs  in  der  constructio  infinitivi  cum  accusativo  für  das
gothische  als  richtig  erkennt,  muss  sie  auch  für  das  griechische  und
lateinische  gelten  lassen  und  den  oben  angeführten  griechischen
Satz  durch  „sie  verkündigten  das  Siegen  in  Bezug  auf  Kyros“  übersetzen. ­
  Gegen  diese  Deutung  muss  vor  allem  angeführt  werden,  dass
der  sogenannte  Accusativ  der  Beziehung  oder  freie  Accusativ,  im
Lateinischen  auf  bestimmte  Fälle  beschränkt,  dem  gothischen  und
allen  übrigen  deutschen  Sprachen  ebenso  unbekannt  ist  wie  den  slawischen, ­
  welche  letztere  die  Beziehung  meist  durch,  den  Instrumental
ausdrücken.  Bopp  scheint  zu  dieser  Erklärung  dadurch  geführt  worden ­
  zu  sein,  dass  er  den  Infinitiv  ohne  weiters  als  ein  Substantiv
ansah,  welche  Behauptung  er  schon  1816  in  folgenden  Worten  aussprach: ­
  „So  ein  gemischtes  Wesen  von  Substantiv  und  Verbum,  das
            
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