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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

Über  den  accusativus  cum  infinitivo.

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anders  gefasst  werden  dürfen,  als  so,  dass  die  Wirkung  der  Handlung ­
  des  Sehens,  Hörens  u.  s.  w.  zunächst  auf  die  Person  oder
Sache  fällt,  die  man  sieht,  hört,  beauftragt  u.  s.  w.  und  dann  auf  die
durch  den  Infinitiv  ausgedrückte  Handlung,  die  man  ebenfalls  sieht,
hört  u.  s.  w.  Die  beiden  Objecte  des  Verbums  sind  einander  coordiniert,
  stehen  zu  einander  im  Verhältniss  der  Apposition  (ich  sah
ihn  und  fallen,  actionem  cadendi);  dass  aber  die  durch  das  zweite  Object. ­
  ausgedrückte  Handlung  von  der  durch  das  erste  ausgedrüclden
Person  oder  Sache  (ich  sah  den  Stein  fallen)  verrichtet  wird,  erhellt
aus  dem  Zusammenhang,  ist  aber  formell  nicht  ausgedrückt.  Hierher
gehören  grösstentheils  die  von  v.  d.  Gabelentz  und  Loebe  pag.  249.
unter  1,  2,  3  und  4  zusammengestellten  Beispiele,  wovon  ich  einige
hersetze:  io.  6.  62:  jabai  nu  gasaihvith  sunu  mans  ussteigan
wenn  ihr  denn  sehet  den  Sohn  des  Menschen  aufsteigen  säv  ouv
■S’coop'öre  töv  viov  toO  dvSpdjjrov  maßca'vovra  u.  s.  w.  Auszunehmen ­
  sind  von  Nr.  2.  eph.  3.  6:  visan  thiudos  gaarbjans  u.  s.  w.  <)
dvai  rd  sSvri  trjy/.lY]pov6p.cc  u.  s.  w.,  wo  visan  sfvat  im  nominativen
Verhältniss  steht  und  der  Accusativ  der  Person  das  Verhältniss  „in
Bezug  auf“  ausdrückt,  und  1.  tim.  6.  13,  14:  anabiuda  fastan  thuk
tho  anabusn  unvamma  TiapuyyiXtM  z-riprioui  as  ttjv  ivroÄrjv  äcmtAov,
wo  der  Infinitiv  fastan  rrjpvjcjai  im  accusativen  Verhältniss  stellt,  der
Accusativ  thuk  as.  aber  ausserhalb  der  Richtung  des  Verbums  liegt
und  ebenfalls  das  Verhältniss  „in  Bezug  auf“  ausdrückt.  Obwohl
anabiuda  wie  das  griechische  nupayyfAlu  den  Dativ  regiert,  so
überspringt  doch  Ulfilas  das  griechische  aoi,  obschon  er  eben  so
gut,  um  nicht  die  zweite  Person  zweimal  auszudrücken,  das  minder
wesentliche  <je,  welches  den  Infinitiv  als  Ausdruck  eines  Nebenbegriffes, ­
  der  sich  ziemlich  von  selbst  versteht,  begleitet,  hätte  weglassen ­
  können  3 ).  Ulfilas  scheint  aber  eine  treuere  Nachbildung  der
griechischen  Construction  darin  zu  finden,  dass  er  sagt:  ich  gebiete
zu  halten  (das  Halten),  in  Bezug  auf  dich,  das  Gebot,  als  wenn  er
sagte:  ich  gebiete  dir  zu  halten  das  Gebot.  In  luc.  19.  14:  ni  vilein
thana  thiudanon  ufar  unsis  oö  Silvp-Bv  toutov  ßaailivaai  ey’  rip-äg

1 )  Byti  jezykomb  nasledbnikomb  i  sbtelesnikomb  i  sbpricestbnikomb  obetovaniju
jego.  sis.  127.
3 )  Zaprestaju  ti  sbbljusti  zapovedb  beskvrbnbnu.  sis.  243.
            
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