Über den accusativus cum infinitivo.
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anders gefasst werden dürfen, als so, dass die Wirkung der Handlung
des Sehens, Hörens u. s. w. zunächst auf die Person oder
Sache fällt, die man sieht, hört, beauftragt u. s. w. und dann auf die
durch den Infinitiv ausgedrückte Handlung, die man ebenfalls sieht,
hört u. s. w. Die beiden Objecte des Verbums sind einander coordiniert,
stehen zu einander im Verhältniss der Apposition (ich sah
ihn und fallen, actionem cadendi); dass aber die durch das zweite Object.
ausgedrückte Handlung von der durch das erste ausgedrüclden
Person oder Sache (ich sah den Stein fallen) verrichtet wird, erhellt
aus dem Zusammenhang, ist aber formell nicht ausgedrückt. Hierher
gehören grösstentheils die von v. d. Gabelentz und Loebe pag. 249.
unter 1, 2, 3 und 4 zusammengestellten Beispiele, wovon ich einige
hersetze: io. 6. 62: jabai nu gasaihvith sunu mans ussteigan
wenn ihr denn sehet den Sohn des Menschen aufsteigen säv ouv
■S’coop'öre töv viov toO dvSpdjjrov maßca'vovra u. s. w. Auszunehmen
sind von Nr. 2. eph. 3. 6: visan thiudos gaarbjans u. s. w. <)
dvai rd sSvri trjy/.lY]pov6p.cc u. s. w., wo visan sfvat im nominativen
Verhältniss steht und der Accusativ der Person das Verhältniss „in
Bezug auf“ ausdrückt, und 1. tim. 6. 13, 14: anabiuda fastan thuk
tho anabusn unvamma TiapuyyiXtM z-riprioui as ttjv ivroÄrjv äcmtAov,
wo der Infinitiv fastan rrjpvjcjai im accusativen Verhältniss stellt, der
Accusativ thuk as. aber ausserhalb der Richtung des Verbums liegt
und ebenfalls das Verhältniss „in Bezug auf“ ausdrückt. Obwohl
anabiuda wie das griechische nupayyfAlu den Dativ regiert, so
überspringt doch Ulfilas das griechische aoi, obschon er eben so
gut, um nicht die zweite Person zweimal auszudrücken, das minder
wesentliche <je, welches den Infinitiv als Ausdruck eines Nebenbegriffes,
der sich ziemlich von selbst versteht, begleitet, hätte weglassen
können 3 ). Ulfilas scheint aber eine treuere Nachbildung der
griechischen Construction darin zu finden, dass er sagt: ich gebiete
zu halten (das Halten), in Bezug auf dich, das Gebot, als wenn er
sagte: ich gebiete dir zu halten das Gebot. In luc. 19. 14: ni vilein
thana thiudanon ufar unsis oö Silvp-Bv toutov ßaailivaai ey’ rip-äg
1 ) Byti jezykomb nasledbnikomb i sbtelesnikomb i sbpricestbnikomb obetovaniju
jego. sis. 127.
3 ) Zaprestaju ti sbbljusti zapovedb beskvrbnbnu. sis. 243.