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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

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Miklosich

den  Accusativ  des  Infinitivs  und  den  einer  Person  regiert,  wie:  „ich
sah  ihn  fallen“,  vergl.  gramm.  3.  236.  321,  von  jenen  Construetionen,
  in  denen  der  Accusativ  weder  vom  Verbum  noch  vom  Infinitiv
als  Object-Casus  regiert  werde,  sondern,  wie  im  griechischen  Text,
das  Verhältniss  „in  Bezug  auf“  ausdrückc,  welches  Verhältniss  zwar
dem  griechischen  Accusativ  sehr  geläufig  (ttooag  ov.6g,  5p.p.ara
x«Äö?),  dem  Gothischen  aber,  ausser  in  der  Construction  mit  dem
Infinitiv,  fremd  sei.  „Den  Infinitiv  fasse  ich  in  solchen  Sätzen,  sagt
Bopp,  in  den  beiden  Sprachen  als  Subject  und  somit  als  Nominativ,
und  das  Verbum  nicht  mit  v.  d.  Gabelentz  und  Loebe  (gramm.
pag.  249.  3.)  als  unpersönlich,  obgleich  wir  es  durch  „es  geschah,  es
gefiel,  es  geziemt“  u.  s.  w.  übersetzen  können,  sondern  für  eben  so
persönlich,  als  wenn  wir  z.  B.  sagen:  Sitzen  ist  angenehmer  als
Stehen;  das  Aufstehen  ist  an  der  Zeit,  ist  jetzt  geziemend;  Eingehen
ist  leicht.  Das  Eigenthümliche  in  den  betreffenden  griechischen  und
gothischen  Constructionen  ist  nur,  dass_  der  Infinitiv  nicht  wie  ein
gewöhnliches  Abstractum  den  Genitiv  regieren  kann,  dass  also  im
griechischen  z.  B.  nicht  gesagt  werden  kann:  rav  otipxvov  /.cd  rrjg
yrig  napslSsTv,  und  im  gothischen  nicht:  liimins  jah  airthos  hindarleithan,
  sondern  dass  in  beiden  Sprachen  die  Person  oder  Sache,
worauf  die  durch  den  Infinitiv  ausgedrückte  Handlung  sich  bezieht,
in  den  Accusativ  gesetzt  werden  muss,  indem  der  Infinitiv  weder  die
nähere  Bestimmung  durch  ein  Aüjectiv  noch  durch  einen  Genitiv
verträgt,  selbst  da  nicht,  wo  der  griechische  Infinitiv  durch  den  Vorgesetzten ­
  Artikel  noch  mehr,  als  er  es  von  selbst  schon  ist,  substantiviert ­
  wird.  Von  den  Beispielen,  welche  von  der  Gabelentz  und  Loebe
1.  c.  zusammengestellt  haben,  muss  das  erste:  varth  afslauthnan
allans.  luc.  4.  36,  am  meisten  auffallen,  weil  der  griechische  Text
(e^Ivsto  3-dp.ßog  irri  ixavrag)  keine  Veranlassung  zu  einer  dem  gothischen ­
  ungeläufigen  Construction  gibt.  Sehr  gezwungen  würde  in  der
That  die  gothische  Übersetzung  erscheinen,  wenn  „varth“  hier  dem
Sinne  nach  unserm  „ward“  entspräche,  so  dass  man  wörtlich  übersetzen ­
  müsste:  es  ward  Entsetzen  (in  Bezug  auf)  alle,  oder:  Entsetzen
ward  (in  Bezug  auf)  alle.  Da  aber  das  gothische  „vairthan“,  wie  die
genannten  Gelehrten  in  ihrem  Glossar  gezeigt  haben,  auch  „kommen“
bedeutet  (man  berücksichtige  den  Zusammenhang  der  gothischen
Wurzel  varth  mit  der  Skr.-Wurzel  vart,  vrt  gehen  und  dem  lat.
verto),  so  fasse  ich  hier  allans  als  den  von  einem  Verbum  der  Be-
            
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