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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

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Über  den  aceusalivus  cum  infinitivo.
■vspüoScu  atbthan  venja  jall  in  mithvisseim  izvaraim  svikunthans
visan  uns)  und  phil.  3.  7,  wo  dvca  fehlt  («XU  artva  r,v  p.oi  y.spdrj,
zavnx  rrfnp.ai  fax  r6v  Xptazov  £r,[j.f.av  akei  thatei  yas  mis  gavaurki,
thatuli  rahnida  in  Xristaus  sleitha  visan),  wenn  nicht  hei  Notker  sich
so  häufig  der  accusativus  cum  infinitivo  zeigte,  dass  wir  ihn  für  der
alten  Sprache  eigenthümlich  halten  müssen.  Grimm  4.  116.  Ist
aber  auch  die  Existenz  des  accusativus  cum  infinitivo  im  gothischen
als  diesem  eigenthümlich,  als  nicht  aus  einer  anderen  Sprache  entlehnt, ­
  zweifellos,  so  ist  es  doch  immerhin  allzu  gewagt,  dem  gothischen
einen  dativus  cum  infinitivo  zuschreiben  zu  wollen,  lediglich  aufGrund
von  Stellen,  bei  denen  eine  einfachere  Erklärung  als  durch  diese  befremdliche ­
  Construction  sich  darbietet,  ja  fast  aufdrängt.  Die  Stellen,
an  denen  nach  varth  ein  Dativ  neben  dem  Infinitiv  aufstösst,  sind
meiner  Ansicht  nach  denen  völlig  gleich  zu  achten,  in  denen  ein
Substantiv  im  Nominativ  als  Subject  bei  vairthan  stellt,  wie  marc.
4.  11.  ith  jainaim  thaim  uta  in  gajukom  allata  vairthith  ixu'voig  di
Toig  etoj  sv  napaßolcüg  zä  kxvzo.  yivszxi  u.  s.  w.  Wir  werden  am  besten
thun,  wenn  wir  die  näher  liegende  Erklärung  des  Dativs  nach  varth
als  von  diesem  abhängig  annehmen,  so  dass  varth  nicht  unpersönlich
stellt,  sondern  Prädicat  ist  für  das  infinitivische  Subject.“  Die  einzige ­
  Einwendung  gegen  die  Annahme  einer  constructio  dativi  cum
infinitivo  im  gothischen  ist  demnach  der  Umstand,  dass  eine  solche
Fügung  unerhört  sei:  diese  Einwendung  schwindet,  wenn  man  sich
an  die  vollkommen  entsprechenden  Erscheinungen  im  altslovenischen
erinnert.  Allerdings  wird  man  Grimm's  Berufung  auf  den  dativus
absolutus  in  dieser  Sache  kaum  gelten  lassen  :  dagegen  halte  ich
Grimm’s  Behauptung,  dass  schon  aus  der  Stellung  des  Dativs  dessen
Unabhängigkeit  von  varth  hervorgeht,  für  vollkommen  begründet.  Die
schon  v.  d.  Gabelentz  und  Loebe  gegebene  Erklärung  des  Dativs  mag
als  die  einfachere  erscheinen,  allein  diese  einfache  Erklärung  macht
aus  dem  richtigen  Satze:  und  es  begab  sich,  dass  er  durch  die  Saat
wandelte,  den  ganz  und  gar  unrichtigen:  und  ein  Wandeln  durch
die  Saat  widerfuhr  ihm,  wurde  ihm  zu  Theil.  Die  Stelle  wird  von
Bopp,  wie  unten  mitgetheilt  wird,  anders  erklärt,  varth  ist  wie  iyivszo
nothwendig,  wie  man  sagt,  unpersönlich.
Zu  den  Forschern,  welche  den  Accusativ  aus  der  nominalen
Natur  des  Infinitivs  erklären,  gehört  auch  Bopp.  Derselbe  scheidet
Sätze,  in  denen  nach  seinem  Ausdrucke  ein  und  dasselbe  Verbum

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