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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

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AI  i  k  1  o  sich

und  galeithan  für  ein  entsprechendes  substantivum;  luc.  6.  22.  varth
than  gasviltan  tliamma  unledin  würde  gasviltan  für  ein  nicht  anders
als  aus  dem  adjectivum  svultavairthja  zu  belegendes  svults  stehen.
Allerdings  finden  wir  im  griechischen  Text  aller  dieser  Stellen  iyivsro
mit  folgendem  accusativus  cum  infinitivo.  Die  Construction  des  accusativus
  cum  infinitivo  ist  nun  freilich  dem  gothischen  durchaus  nicht
fremd  und  findet  sich  besonders  häufig  nach  qithan,  viljan,  rahnjan,
auch  nach  sokjan  und  munan,  nach  den  impersonalien  gadoh  ist,  mel
ist,  goth  ist  oder  vas:  aber  nach  varth,  iysvsro,  habe  ich  nur  coordinierte
  Sätze  finden  können,  die  mit  jah  eingeleitet  sind  (matth.  9.
10.  marc.  2.  IS.  luc.  2.  15  ;  3.  21;  5.  1;  5.  12;  5.  15.  neh.  7.  1.)
oder  asyndetisch  stehen  fmatth.  7.  2S.  marc.  1.  9;  4,  4.  luc.  1.8;
1.  23;  1.  41;  1.  59;  2.  1;  2.  6;  2.  46;  7.  11.)  oder  auch  mit  der
Conjunction  ei  eingeleitete  subordinierte  Sätze  (luc.  6.  12;  17.  30.):
nur  ein  Beispiel  des  accusativus  cum  infinitivo  nach  varth  ist  mir
gelungen  aufzufinden:  luc.  4.  36.  jah  varth  afslauthnan  allans  iyivzzo
Sä[xßog  kizi  nävre/.g.  Die  oben  angeführten  Dative  mit  dem  Infinitiv
hält  Grimm  für  eine  dem  accusativus  cum  infinitivo  gleichartige,  mit
demselben  gleichberechtigte  Construction.  „„Offenbarhätte  Ulfilas"“,
sagt  er,  pag.  115,  „„luc.  4.  36.  setzen  können  afslauthnanallaimund
6.  1;  6.  22.  gaggan  ina,  gasviltan  tliana  unledan;  aber  wie  bei  dem
absoluten  Casus  Accusativ  und  Dativ  zulässsig  sind,  scheinen  sie  es
auch  hier.  Auf  varth  beziehen  mag  ich  den  Dativ  nicht““  u.s.w.  wie  oben
pag.  10.  Diese  Ansicht  kann  ich  unmöglich  theilen.  Die  Construction
des  dativus  cum  infinitivo  wäre  eine  ganz  unerhörte;  der  angeführte
Grund,  dass  das  Entferntstehen  des  Dativs  von  varth  es  unmöglich
mache,  ihn  davon  abhängen  zu  lassen,  kann  durchaus  nicht  Stich
halten,  und  der  Grund,  dass  der  dativus  cum  infinitivo  zulässig  ist,
neben  dem  accusativus  cum  infinitivo,  weil  beide  Casus  absolut  stehen
können,  eben  so  wenig;  man  dürfte  dann  mit  vollem  Rechte  auch
einen  genitivus  cum  infinitivo  erwarten.  Man  könnte  zweifeln,  oh
die  Construction  des  accusativus  cum  infinitivo  wirklich  echt  germanisch ­
  sei,  und  vermuten,  sie  sei  nur  durch  strenges  Festhalten  an
der  Ausdrucksweise  des  griechischen  Originals  in  das  gothische
herübergekommen,  da  an  allen  den  Stellen,  wo  wir  im  gothischen
sie  antreffen,  dieselbe  auch  im  griechischen  Text  vorliegt,  mit  Aus,-nähme
  von  2.  cor.  5.  11,  wo  im  Griechischen  das  Subject  nicht  ausdrücklich ­
  gesetzt  ist  (skmtw  öe  v.cii  ev  ras?  avveidvssaiv  xE<p<x-
            
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