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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

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Hofier

Rede,  wenn  es  wirklich  der  spanischen  Politik  gelang,  durch  Vermählung ­
  von  Infanten  mit  österreichischen  Erzherzoginen  die  Erbrechte ­
  des  Hauses  Habsburg  auf  Italien  und  die  österreichischen  Länder ­
  an  das  Haus  Bourbon-Spanien  zu  bringen  und  somit  den  ehemaligen ­
  und  den  jetzigen  Länderbesitz  des  Hauses  Habsburg  in
Einer  Familie,  zu  vereinigen.  Das  aber  lag  jedenfalls  in  sehr  weiter
Ferne  und  welche  Ansichten  auch  der  Baron  von  Ripperda  (spanischer ­
  Gesandter  in  Wien)  über  den  neuen  Vertrag  haben  und  äussern
mochte,  sie  waren  nicht  die  des  Wiener-Cabinetes.
Dem  Vertrage  von  Wien  am  30.  April  1725  zwischen  dem
Kaiser  und  der  Krone  Spanien  war,  als  die  beiden  Competenten  um
die  Herrschaft  K.  Karl’s  II.,  des  letzten  Nachkommens  Kaiser  Karl’s  V.,
sich  versöhnt  hatten,  schon  am  23.  September  1723  der  Herrnhauservertrag ­
 1 )  zwischen  Bourbon-Frankreich,  Hannover-Grossbritannien ­
  und  dem  König  Friedrich  Wilhelm  in  Preussen  zum
Angriffe  gegen  den  Kaiser 3 )  auf  15  Jahre  erfolgt.  Schon  am  9.  August ­
  1726  waren  dieser  „hannoverschen  Allianz“  auch  die  niederländischen ­
  Generalstaaten  beigetreten.  Aber  schon  am  12.  October
1726  ward  der  Wusterhauservertrag  zwischen  dem  Kaiser  Karl  VI.
und  dem  Könige  in  Preussen  abgeschlossen,  über  dessen  Entstehen
und  Tendenz  so  vieles  gefabelt  wurde 3 ),  so  dass  es  zweckdienlich
erscheint,  ihn  zum  Ausgangspunkte  dieser  Erörterungen  zu
machen.
Nach  einer  geheimen  Instruction  des  Grafen  Philipp  Ludwig
von  Sinzendorff  resp.  Kaiser  Karl's  VI.,  an  den  kaiserlichen  Statthalter
im  Königreich  Böheimb,  Stefan  Grafen  von  Kinsky,  war  es  die  eigene
Sache  des  Königs  von  Preussen,  dass  er  sich  von  der  hannoverschen
Allianz  ah-  und  dem  Kaiser  zuwandte,  eine  Thatsache,  welche  auch
durch  den  Eingang  des  Vertrages  selbst  erhärtet  wird  und  durch  die

1)  Abgedruckt  in  „Leben  und  Thaten  des  Königs  von  Preussen,  Friedrich  Wilhelm’s,
S.  337—364.
2 )  Seihst  Förster,  „Friedrich  Wilhelm“  I.  ßd.  II.,  S.  38,  bezeichnet  den  Herrenhäuser
Vertrag  als  eine  offenbare  Kriegserklärung  zweier  Reichsfiirsten  gegen  das  deutsche
Reich  (d.  h.  den  Kaiser).  Friedrich  Wilhelm  gestand  später  selbst  (1.  c.  S.  66),
England  (K.  Georg  1.)  und  Frankreich  hätten  ihn  in  ein  Bündniss  ziehen  wollenden ­
  Kaiser  über  den  Haufen  zu  werfen.
s )  Förster  hat  das  Verdienst,  reiche  Materialien  zu  einer  richtigen  Kenntniss  desselben ­
  zuerst  gebracht  zu  haben.
            
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