Fragmente zur Geschichte Kaiser Karl’s VI.
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Denkschrift an den Kaiser den preussisch-baireuthischen Erbvertrag
als nicht nur für den fränkischen Kreis, sondern insbesondere für das
Königreich Böhmen gefährlich bezeichnet. Kaiser Leopold und
Josef hatten ihn desshalb ungeachtet aller Bemühungen des preussischen
Hofes nicht bestätigen wollen. Des ßeicbes Interesse wie das
des Kaisers gebiete, den bedrängten Prinzen allen Vorschub zu leisten.
Man calculirte in Wien, da der König von Preussen mit den nordischen
Affairen zu thun habe, werde er jetzt nicht zum Äussersteri
schreiten. Sobald der älteste Prinz Markgraf Christian Heinrich in
Sicherheit gebracht worden, solle er eine Klagschrift einreichen. Der
Kaiser wollte ihm 6000 Thaler jährlich auswerfen, dem Markgrafen
Karl August vierteljährlich 2000. Das Commissoriale solle auf Würzburg
ausgedehnt, die Sache durch den Grafen von Schönborn fortgeführt
werden. Auf dieses erklärten die Söhne Christian Heinrichs
am 21. Dec. 1715 von Ulm aus dem Könige Friedrich Wilhelm,
dass sie aus rechtserheblichen Gründen bei dem Erbvertrage nicht
länger zu verbleiben, sondern durch allerhöchste Hilfe sich dessen
zu entledigen gesonnen seien. Sie riefen in einer von Brehmer und
den baireuthischen Räthen wohl bedachten Schrift die Hilfe des
Kaisers an. Aber auch von Seiten der königlichen Regierung
wurden alle Hebel angewendet, nicht blos die Markgrafen von Culmbach
und Ansbach zu trennen, sondern auch letzteren zu bewegen, die
Culmbachische Sache aufzugeben. Ein Schreiben des Königs an den
regierenden Markgrafen vom 14. April 1716 erbot sich zu allem
eclaircissement, verlangte aber, man solle die Culmbach’schen Prinzen
auf einen bessern Weg zu leiten suchen. Die Antwort betonte
die Festhaltung an den Hausverträgen, worauf ein zweites königliches
Schreiben auseinander setzte, es lasse sich die Hinneigung zu
den Culmhacher Prinzen mit der starken Betonung der Hausverträge
nicht in Einklang bringen. Die Berufung an den Reichshofrath widerstreite
vollends der Erbordnung M. Albrecht’s Achilles; die Prinzen
hätten sich ihr Schicksal nur selbst zuzuschreiben. —Am 13. Mai
sprach jedoch der Reichshofrath die Prinzen von der Eidverpfliehtung
los, worauf im Aufträge der königlichen Regierung der preussische
Gesandte Graf von Mett ern i c h in Wien nochmal einen Versuch
machte, den Markgrafen Wolfgang Albrecht umzustimmen. Als er
fehlschlug, wurden ihm und seinem Bruder die Sustentationsgelder
entzogen. Auch an den Markgrafen von Ansbach wurden für den