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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

Fragmente  zur  Geschichte  Kaiser  Karl’s  VI.

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Denkschrift  an  den  Kaiser  den  preussisch-baireuthischen  Erbvertrag
als  nicht  nur  für  den  fränkischen  Kreis,  sondern  insbesondere  für  das
Königreich  Böhmen  gefährlich  bezeichnet.  Kaiser  Leopold  und
Josef  hatten  ihn  desshalb  ungeachtet  aller  Bemühungen  des  preussischen
  Hofes  nicht  bestätigen  wollen.  Des  ßeicbes  Interesse  wie  das
des  Kaisers  gebiete,  den  bedrängten  Prinzen  allen  Vorschub  zu  leisten.
Man  calculirte  in  Wien,  da  der  König  von  Preussen  mit  den  nordischen ­
  Affairen  zu  thun  habe,  werde  er  jetzt  nicht  zum  Äussersteri
schreiten.  Sobald  der  älteste  Prinz  Markgraf  Christian  Heinrich  in
Sicherheit  gebracht  worden,  solle  er  eine  Klagschrift  einreichen.  Der
Kaiser  wollte  ihm  6000  Thaler  jährlich  auswerfen,  dem  Markgrafen
Karl  August  vierteljährlich  2000.  Das  Commissoriale  solle  auf  Würzburg ­
  ausgedehnt,  die  Sache  durch  den  Grafen  von  Schönborn  fortgeführt ­
  werden.  Auf  dieses  erklärten  die  Söhne  Christian  Heinrichs
am  21.  Dec.  1715  von  Ulm  aus  dem  Könige  Friedrich  Wilhelm,
dass  sie  aus  rechtserheblichen  Gründen  bei  dem  Erbvertrage  nicht
länger  zu  verbleiben,  sondern  durch  allerhöchste  Hilfe  sich  dessen
zu  entledigen  gesonnen  seien.  Sie  riefen  in  einer  von  Brehmer  und
den  baireuthischen  Räthen  wohl  bedachten  Schrift  die  Hilfe  des
Kaisers  an.  Aber  auch  von  Seiten  der  königlichen  Regierung
wurden  alle  Hebel  angewendet,  nicht  blos  die  Markgrafen  von  Culmbach
  und  Ansbach  zu  trennen,  sondern  auch  letzteren  zu  bewegen,  die
Culmbachische  Sache  aufzugeben.  Ein  Schreiben  des  Königs  an  den
regierenden  Markgrafen  vom  14.  April  1716  erbot  sich  zu  allem
eclaircissement,  verlangte  aber,  man  solle  die  Culmbach’schen  Prinzen ­
  auf  einen  bessern  Weg  zu  leiten  suchen.  Die  Antwort  betonte
die  Festhaltung  an  den  Hausverträgen,  worauf  ein  zweites  königliches ­
  Schreiben  auseinander  setzte,  es  lasse  sich  die  Hinneigung  zu
den  Culmhacher  Prinzen  mit  der  starken  Betonung  der  Hausverträge
nicht  in  Einklang  bringen.  Die  Berufung  an  den  Reichshofrath  widerstreite ­
  vollends  der  Erbordnung  M.  Albrecht’s  Achilles;  die  Prinzen
hätten  sich  ihr  Schicksal  nur  selbst  zuzuschreiben.  —Am  13.  Mai
sprach  jedoch  der  Reichshofrath  die  Prinzen  von  der  Eidverpfliehtung
  los,  worauf  im  Aufträge  der  königlichen  Regierung  der  preussische
  Gesandte  Graf  von  Mett  ern  i  c  h  in  Wien  nochmal  einen  Versuch
machte,  den  Markgrafen  Wolfgang  Albrecht  umzustimmen.  Als  er
fehlschlug,  wurden  ihm  und  seinem  Bruder  die  Sustentationsgelder
entzogen.  Auch  an  den  Markgrafen  von  Ansbach  wurden  für  den
            
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