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H ö f I e r
Markgrafen von Baireuth »las Ansinnen, nicht nur preussische Truppen
im Lande zu behalten, sondern für ein Jahrgeld von 36.000
Reichsthalern auf die Nachfolge im Fürstenthum Ansbach Verzicht zu
leisten.
Als dann am 26. März 1708 Markgraf Christian Heinrich, von
welchem die Verzichtleistung ausgegangen war, starb, sollte durch
einen Congress zu Forchheim (16. April) die Angelegenheit in Ordnung
gebracht werden. Nun widersetzte sich aber M. Karl August
von Culmbach, Christian Heinrich’s Bruder, der Sache auf das entschiedenste,
da durch die Cession Christian Heinrich’s nach den
brandenburgischen Hausverträgen das Successionsrecht ihm als dem.
nachältesten zukomme und nicht entrissen werden könne. Er machte
die Sache bei dem kaiserlichen Hofe in Wien anhängig und verlangte,
dass der Successionsvertrag entweder für nichtig oder
doch er seihst als berechtigter Erbe erklärt werde. Weit entfernt,
dass die Angelegenheit in Forchheim zu Ende kam, versprach der
Markgraf von Ansbach dem Prinzen Karl August heimlich seine
Hilfe; auch der Reichskanzler Lothar Franz aus dem Hause Schimborn
gab die Versicherung, sich der Sache annehmen zu wollen,
damit nur Preussen nicht an den Main tordringe. Endlich beklagte
die AVitwe Christian Heinrich’s, Sophie Christiana Gräfin von Wolfstein,
den von ihrem verstorbenen Gemal gemachten Schritt auf das
bitterste und fand nun im Prinzenhofmeister, dem nachherigen geheimen
Rathe von Brehmer, einen entschlossenen Rathgeber, wenn
auch vorderhand noch die Meinung Geltung fand, so lange als
K. Friedrich I. lebe, nicht an der Sache zu rütteln, und Brehmer,
wie er selbst erzählt, den beiden Prinzen, die nur für Jagd Sinn
hatten, nur bei Erklärung des Cicero und des Pufendorf eine richtige
Anschauung ihrer eigenen Stellung zu geben versuchen konnte.
Bereits war die Sache fränkische Kreisangelegenheit und auf
der Conferenz zu Bamberg von dem Churfürsten zu Mainz und
Bischof zu Bamberg, sowie von dem Reichs-Vicekanzler die Absicht
des preussischen Hofes als den fränkischen Kreisständen Gefahr
bringend bezeichnet worden. Der Bamberger Conferenz am 22. Januar
1706 folgte eine Zusammenkunft des Markgrafen AVilhelm
Friedrich mit dem Baireuth'schen Erbprinzen im Juli nach und im
November eine dritte zu Gaibach, um der Rechtsdeduction zu begegnen,
welche Preussen dem Reichshofrathe übergeben hatte. Man