Fragmente zur Geschichte Kaiser Karl's VI.
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an S. M. den verstorbenen König in Preussen Friderieum — vor eine
namhafte Summe Geldes verkauftet gehabt, wie auch dass dessen
Herren Söhne, nemlich der jetzt (1733) regierende durehl. Herr
Markgraf zu Baireuth Georgius Fridericus Carolus und Albertus
Wolfgangus sich den mit Sr. Preuss. Majestät getroffenen Vergleich
ebenfalls gefallen lassen und darein gewilliget. Weil man aber am
kaiserlichen Hof Schwierigkeiten gemachet, die Confirmation darüber
zu ertheilen, auch I. M. der König Fridericus Wilhelmus sonst noch
allerhand Verdruss vorausgesellen, haben sich dieselben mit Ihren
Herren Vettern, denen Herren Marggrafen von Brandenburg-Culmbach
anderweit verglichen und sind unter dem Beding der in gewissen
Terminen zu erwarten habenden Refundirung Ihres Capitals von dieser
Cession wieder abgegangen. Es ist auch bekannt, dass, als sich wenig
Jahre nachhero der Fall ereignet, dergestalt, dass der regierende
Marggraf zu Brandenburg-Baireuth Georgius Wilhelm (1723) mit
Tod abgegangen ohne männliche Leibeserben zu hinterlassen, I. D.
der Herr Marggraf Georgius Fridericus Carolus ganz ruhig und ohne
alle Hinderniss zur Succession gelanget, wogegen Sie aber auch auf
die richtige Abführung des K. Preuss. Capitales bedacht gewesen.
Sonst aber hätte von K. Preuss. Seite die Sache allerdings können
sehr schwer gemacht werden. Denn in der ganz nahe au der baireuthischen
Stadt Culmbach gelegenen Festung Plassenburg hat
schon vor vielen Jahren eine K. Preuss. Garnison gelegen, welche
mit gutem Willen und Vorbewusst des Marggrafen Christian Ernesti
(gest. 1712) gleichsam Possession von dem Marggrafthum Baireuth
auf den sich ereignenden Fall genommen hätte.“
Die hier erwähnte Angelegenheit gehört jedoch zu den interessantesten
Vorgängen der späteren Reichsgeschichte und verdient um
so mehr an das Licht gezogen zu werden, als sie ebenso auf die
Politik des neubegründeten preussischen Königthums wie auf die
Kaiser Karl’s VI. ein sehr merkwürdiges Licht wirft. Ich folge hiebei
den Aufzeichnungen, die nach den mündlichen Berichten des
markgräflichen geheimen Rathes von Brehmer, eines gebornen Schweden,
1736 in Ansbach gemacht wurden, so wie einer sorgfältig ausgearbeiteten
markgräflichen Deduction, die eine preussische zu
widerlegen bestimmt war, aber nicht im Drucke erschienen ist.
Gleich nach der Begründung des preussischen Königthums
trat auch schon als dominirender Gedanke der Plan hervor, das neue