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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

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Ficker

So  trat  der  Bund  hier  1177  in  sehr  ungünstiger  Stellung  in
den  Waffenstillstand  ein;  ausser  Ferrara  erscheinen  in  der  Romagna
nur  noch  Bologna  mit  den  vertriebenen  Leuten  von  Sau  Cassiano
und  dem  unbedeutenden  Dozza  im  Gebiete  von  Imola  als  Bundesglieder; ­
  Imola,  Faenza  und  die  übrigen  Städte  der  Romagna,  dann
selbst  Monteveglio,  im  Gebiete  von  Bologna  an  der  modenesischen
Grenze  gelegen,  wurden  als  Glieder  der  kaiserlichen  Partei  anerkannt. ­
  Bologna  hat  nun  aber  den  Waffenstillstand,  der  seinen
Sonderinteressen  so  wenig  entsprach,  nicht  eingehalten.  Mit  Unterstützung ­
  Modenas  wurde  1179  Monteveglio  zerstört,  ein  Friedensbruch, ­
  den  der  Pabst  höchlich  missbilligte  (Savioli  2,  99.  103).
Entscheidender  war  es,  dass  es  Bologna  gelang,  Faenza  von  der
kaiserlichen  Partei  abzuziehen;  schon  1178  verbanden  sich  beide
zur  Wiedererbauung  von  San  Cassiano  und  zur  Wiederherstellung
ihrer  gemeinsamen  Hoheit  über  Imola.  Über  drei  Jahre  dauerte  der
Kampf;  der  Bund  scheint  sich,  so  viel  Vir  wissen,  gar  nicht  eingemischt ­
  zu  haben;  der  kaiserliche  Legat  Christian  von  Mainz  kriegte
1179  glücklich  gegen  Faenza;  es  scheint  dann  aber  insbesondere
seine  Gefangenschaft  eine  nachdrückliche  Unterstützung  von  Imola
gehindert  zu  haben.  Dieses  musste  sich  1181  unter  Wiederherstellung ­
  des  alten  Abhängigkeitsverhältnisses  zu  Bologna  und  Faenza
auf  die  härtesten  Bedingungen  unterwerfen;  insbesondere  musste  es
die  kaiserliche  Partei  verlassen,  dem  Lombarderibunde  beitreten  und
Geissein  bis  zur  Beendigung  des  Krieges  mit  dem  Kaiser  stellen
(Savioli  2,  112).
So  trat  Bologna  mit  der  vollendeten  Tlmtsache  der  Herstellung
seines  ganzen  frühem  Besitzstandes  in  die  Friedensverhandlungen  ein
und  vom  Bunde  wurde  in  angegebener  Weise  Anerkennung  desselben
verlangt.  Der  Kaiser  ist  darauf  nicht  eingegangen;  es  hätte  das  nicht
allein  eine  offene  Anerkennung  der  Ergebnisse  des  Bruches  des
Waffenstillstandes  in  sich  geschlossen,  sondern  in  Imola  hätte  der
Kaiser  auch  einen  sehr  zuverlässigen  Stützpunkt  bei  etwaigen  neuen
Zerwürfnissen  verloren.  So  erscheint  die  betreffende  ausdrückliche
Forderung  im  Frieden  ganz  beseitigt.  Auch  unter  den  übrigen  Bestimmungen ­
  ist  keine,  auf  welche  hin  Bologna  und  Faenza  ihre  Ansprüche ­
  hätten  begründen  können;  §.  28  bezieht  sich  sichtlich  nur
auf  die  von  Mailändern  mit  ihren  Nachbarn  eingegangenen  Verträge;
in  •§.  37  verspricht  der  Kaiser  allerdings  sich  in  die  unter  Bundes-
            
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