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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

Zur  Geschichte  des  Lombnrdenbundes.

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sondern  weil  man  es,  wie  sich  das  auch  an  andern  Fällen  nachweisen
liesse  ,  für  unschicklich  hielt,  die  für  eine  kaiserliche  Bewilligung
gezahlte  Summe  in  der  Bewilligungsurkunde  selbst  zu  erwähnen.
Dass  die  Summe  gezahlt  wurde,  wissen  wir  bestimmt;  offenbar  für
diesen  Zweck  wurde  jeder  Herd  im  Bundesgebiete  verzeichnet;  für
Piacenza  haben  wir  die  Quittung  über  die  Zahlung  seines  Antheils;
für  Faenza  eine  Nachricht,  dass  es  für  diese  Zahlungen  Abgaben
erhob.  (Vignati  373.  374;  Tolosanns  hei  Mittarelli  Accessiones  94).
Für  unsern  Zweck  ist  dieser  zweite  Theil  beider  Urkunden  an  und
für  sich  nicht  zu  beachten,  da  das  Responsum  Entsprechendes  nicht
enthält.  Wir  haben  demnach  die  Concessio  nicht  hesonders  zu
berücksichtigen,  da  ihr  uns  hier  interessirender  Theil  ganz  mit  den
Bestimmungen  des  Friedens  übereinstimmt.
Das  Responsum  hat  sichtlich  bei  der  endgültigen  Feststellung
der  Friedensbedingungen  als  Vorlage  gedient,  wenn  es  auch  möglich
ist,  dass  es  vorher  nochmals  von  der  einen  und  der  andern  Partei
geändert  wurde,  bis  die  beiderseitigen  Vorschläge  sich  so  nahe
kamen,  dass  man  zum  endgültigen  Abschlüsse  schreiten  konnte.
Eine  bedeutende  Anzahl  von  Artikeln  ist  in  beiden  Actenstjicken
wörtlich  übereinstimmend  gefasst.  Auch  die  Reihenfolge  der  Arlikel
ist  im  wesentlichen  im  Friedensinstrumente  beibehalten;  einige  Umstellungen ­
  sind  sichtlich  durch  vorgenommene  Änderungen  des  Inhalts
veranlasst.  Diese  Änderungen  sind  überwiegend  so  entstanden,  dass
man  sich  möglichst  an  die  vorliegende  Fassung  hielt  und  den  Inhalt
vorzugsweise  durch  Auslassungen  und  Zusätze  modifizirte.
Einige  wenige  Änderungen  kommen  allerdings  den  Lombarden
zu  Gute,  was  dafür  sprechen  dürfte,  dass  die  uns  im  Responsum
vorliegende  Rü(;käusserung  der  Lombarden  nicht  schon  die  letzte
war,  zumal  es  sich  hier  um  Punkte  handelt,  welche  im  Responsum
überhaupt  noch  nicht  berührt  wurden.  Das  trifft  insbesondere  die  am
Schlüsse  zugefügten  Artikel  37.  38,  worin  der  Kaiser  verspricht,
solchen  kein  Gehör  zu  geben,  welche  die  mit  Bundesgliedern  geschlossenen ­
  Verträge  nicht  einhalten  wollen,  weiter  den  Veronesern
die  Strasse  zurückzustellen,  und  insbesondere  dem  Ezelin  seine
Gnade  wieder  zu  gewähren.  Von  den  übrigen  Änderungen  ist  kaum
eine,  welche  noch  eine  Coneession  von  irgend  welcher  Bedeutung
zu  Gunsten  der  Lombarden  enthielte.  Es  liesse  sich  nur  etwa  darauf
hinweisen,  dass  erst  im  Frieden  §.  12  das  Recht  der  Kirche  von
            
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