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Ficker
sonstigen Sachverhalte. Wir haben eine Willensäusserung der
Rectoren des Rundes vor uns, hei der es natürlich nicht befremdet,
wenn sie inhaltlich über das hinausgeht’, was der Frieden wirklich
gewährt hat. Die Fassung aber erklärt sich daraus, dass den Rectoren
eine Peticio d. imperatoris \orlag, deren Inhalt sie ihren Forderungen
gemäss änderten; die dafür gleichgültige äussere Form
mochten sie um so eher ganz oder theihveise belassen, als ja
schliesslich das, worüber man sich verständigte, doch in die Form
einer vom Kaiser den Städten ausgestellten Urkunde zu bringen war.
Dabei ist das oben hervorgehobene Schwanken in der Fassung
nirgends darauf zurückzuführen, dass die Rectoren vereinzelt aus
der Rolle gefallen seien ; von ihnen ist nie in erster Person die Rede.
Dagegen wird auch nicht anzunehmen sein, dass sie da, wo ihnen
eine nur einem kaiserlichen Vorschläge entsprechende Fassung noch
nicht vorlag, ihre Vorschläge künstlich in eine solche einkleideten.
Die Artikel, in welchen vom Kaiser oder seinen Boten in erster, vom
Bunde in zweiter Person die Rede ist, waren gewiss schon in der
Vorlage enthalten, werden von ihnen nur mehr oder weniger geändert
sein. Und demgemäss wird auch das sic respotidemus des
Einganges nicht auf die nie redend eingeführten Rectoren zu beziehen,
sondern schon in der Vorlage vorhanden gewesen sein, so dass durch
die geänderte Bedeutung des Schriftstückes nicht auch die vorhin
angenommene Bedeutung der Vorlage sich ändert; schon diese war
nicht eine ursprüngliche Forderung des Kaisers, sondern eine Rückäusserung
auf einen Vorschlag der Lombarden, was nicht ausschliesst,
dass auch diesem schon, worauf die Fassung zu deuten scheint, eine
kaiserliche Proposition vorhergegangen war. Dagegen können dann
wenigstens alle Artikel, in welchen von beiden Parteien nur in der
dritten Person die Rede ist, in der Vorlage gefehlt haben, erst von
den Rectoren zugefügt sein. Es mag genügen, auf dieses Verhältniss
zum Nutzen etwaiger späterer genauerer Untersuchungen, für welche
dessen Beachtung möglicherweise von Werth sein könnte, hingewiesen
zu haben. Wir begnügen uns liier mit dem Ergebnisse,
dass das Responsum uns die Forderungen der Lombarden darstellt,
wie sie, da schon mehrere Vorschläge von beiden Seiten vorhergegangen
waren und die endgültige Fassung sich ganz eng an dieses
Schriftstück anschliesst, in einem spätem Stadium der Verhandlungen
formulirt wurden. Dagegen vergleichen wir dieselben noch mit den