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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

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Ficker

sonstigen  Sachverhalte.  Wir  haben  eine  Willensäusserung  der
Rectoren  des  Rundes  vor  uns,  hei  der  es  natürlich  nicht  befremdet,
wenn  sie  inhaltlich  über  das  hinausgeht’,  was  der  Frieden  wirklich
gewährt  hat.  Die  Fassung  aber  erklärt  sich  daraus,  dass  den  Rectoren
eine  Peticio  d.  imperatoris  \orlag,  deren  Inhalt  sie  ihren  Forderungen ­
  gemäss  änderten;  die  dafür  gleichgültige  äussere  Form
mochten  sie  um  so  eher  ganz  oder  theihveise  belassen,  als  ja
schliesslich  das,  worüber  man  sich  verständigte,  doch  in  die  Form
einer  vom  Kaiser  den  Städten  ausgestellten  Urkunde  zu  bringen  war.
Dabei  ist  das  oben  hervorgehobene  Schwanken  in  der  Fassung
nirgends  darauf  zurückzuführen,  dass  die  Rectoren  vereinzelt  aus
der  Rolle  gefallen  seien  ;  von  ihnen  ist  nie  in  erster  Person  die  Rede.
Dagegen  wird  auch  nicht  anzunehmen  sein,  dass  sie  da,  wo  ihnen
eine  nur  einem  kaiserlichen  Vorschläge  entsprechende  Fassung  noch
nicht  vorlag,  ihre  Vorschläge  künstlich  in  eine  solche  einkleideten.
Die  Artikel,  in  welchen  vom  Kaiser  oder  seinen  Boten  in  erster,  vom
Bunde  in  zweiter  Person  die  Rede  ist,  waren  gewiss  schon  in  der
Vorlage  enthalten,  werden  von  ihnen  nur  mehr  oder  weniger  geändert ­
  sein.  Und  demgemäss  wird  auch  das  sic  respotidemus  des
Einganges  nicht  auf  die  nie  redend  eingeführten  Rectoren  zu  beziehen,
sondern  schon  in  der  Vorlage  vorhanden  gewesen  sein,  so  dass  durch
die  geänderte  Bedeutung  des  Schriftstückes  nicht  auch  die  vorhin
angenommene  Bedeutung  der  Vorlage  sich  ändert;  schon  diese  war
nicht  eine  ursprüngliche  Forderung  des  Kaisers,  sondern  eine  Rückäusserung ­
  auf  einen  Vorschlag  der  Lombarden,  was  nicht  ausschliesst,
dass  auch  diesem  schon,  worauf  die  Fassung  zu  deuten  scheint,  eine
kaiserliche  Proposition  vorhergegangen  war.  Dagegen  können  dann
wenigstens  alle  Artikel,  in  welchen  von  beiden  Parteien  nur  in  der
dritten  Person  die  Rede  ist,  in  der  Vorlage  gefehlt  haben,  erst  von
den  Rectoren  zugefügt  sein.  Es  mag  genügen,  auf  dieses  Verhältniss
zum  Nutzen  etwaiger  späterer  genauerer  Untersuchungen,  für  welche
dessen  Beachtung  möglicherweise  von  Werth  sein  könnte,  hingewiesen ­
  zu  haben.  Wir  begnügen  uns  liier  mit  dem  Ergebnisse,
dass  das  Responsum  uns  die  Forderungen  der  Lombarden  darstellt,
wie  sie,  da  schon  mehrere  Vorschläge  von  beiden  Seiten  vorhergegangen ­
  waren  und  die  endgültige  Fassung  sich  ganz  eng  an  dieses
Schriftstück  anschliesst,  in  einem  spätem  Stadium  der  Verhandlungen
formulirt  wurden.  Dagegen  vergleichen  wir  dieselben  noch  mit  den
            
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