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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

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Ficker

keinen  Zweifel,  dass  es  die  Lombarden  waren,  welche  sich  ihm
nicht  fügten.  Im  Vorschläge  der  Lombarden  heisst  es:  Alexandria
in  suo  statu,  restitutis  possessionibus  Oberto  de  Foro  et  suis  convicinis
  omnibus,  perpetuo  permanente.  Das  einzige,  was  hier  zugestanden ­
  wird,  scheint  sich  auf  Privatansprüche  zu  beziehen,  welche
durch  die  Gründung  der  Stadt  verletzt  waren,  oder  etwa  auf  Restitution ­
  verbannter  Anhänger  des  Kaisers.  In  der  Hauptsache  wird,
in  Übereinstimmung  mit  den  sonstigen  Nachrichten,  verlangt,  dass
der  bisherige  Zustand  unverändert,  also  Alessandria  eine  selbstständige ­
  Bundesstadt  bleibe.  Da  bestimmt  nun  der  Schiedsspruch
(§.  XVI)  ganz  anderes:  Item  d.  imperator  permittat  habitatores
Älexandrie  redire  ad  saa  loca  propria  cum  personis  et  rebus  cum
plenissima  securitate,  et  habitent  et  morentur,  sicut  sui  antecessores
  fecerunt,  Wer  weiss,  wie  Alessandria  gegründet  wurde  aus
mehreren  dem  Reiche,  den  Markgrafen  von  Bosco  oder  anderen  gehörigen ­
  Orten,  kann  sich  keinen  Augenblick  über  die  Tragweite
jener  Bestimmung  täuschen.  Die  Stadt  Alessandria  als  solche  hört
auf,  die  Bewohner  kehren  in  ihre  früheren  Wohnsitze  zurück,  der
alte  Rechtszustand  wird  wieder  hergestellt;  lediglich  Straflosigkeit
ist  ihnen  zugestanden,  Sicherheit  für  Person  und  Gut.  Gerade  in
diesem  Punkte  ist  also  der  Schiedsspruch  durchaus  auf  die  Forderungen ­
  des  Kaisers  eingegangen;  bot  gerade  er  die  Veranlassung
zum  Vertragsbrüche,  so  kann  dieser  nur  von  den  Lombarden  ausgegangen ­
  sein.
Schliesslich  wird  noch  ein  Umstand  zu  beachten  sein.  Cremona
hatte  den  Schiedsspruch  gefällt  und  zwar  mit  Billigkeit,  so  weit  wir
das  beurtheilen  können,  nach  beiden  Seiten;  war  allerdings  die  Angelegenheit ­
  Alessandrias  im  Sinne  des  Kaisers  entschieden,  so  würde
sich  wohl  sicher,  wenn  uns  auch  die  Vorschläge  des  Kaisers  vorlägen, ­
  zeigen,  in  wie  vielen  Punkten  nicht  auf  diese,  sondern  auf
die  Vorschläge  der  Lombarden  eingegangen  ist;  ganze  Reihen  von
Artikeln  sind  ja  aus  diesen  wörtlich  oder  nur  wenig  geändert  in  den
Schiedsspruch  übergegangen:  und  als  dieser  1177  zu  Venedig  wieder
zur  Grundlage  genommen  werden  sollte,  erhoben  die  Deutschen
gegen  manche  Artikel  entschiedene  Einsprache.  Es  hatte  weiter,  wie
wir  nachwiesen,  Cremona  auch  seine  eigenen  Interessen  im  Schiedssprüche ­
  genügend  gewahrt.  Um  so  mehr  wird  zu  erwarten  sein,  dass
der  Erfolg  des  Schiedsspruches  für  die  spätere  Stellung  der  Stadt  he-
            
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