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Ficker
keinen Zweifel, dass es die Lombarden waren, welche sich ihm
nicht fügten. Im Vorschläge der Lombarden heisst es: Alexandria
in suo statu, restitutis possessionibus Oberto de Foro et suis convicinis
omnibus, perpetuo permanente. Das einzige, was hier zugestanden
wird, scheint sich auf Privatansprüche zu beziehen, welche
durch die Gründung der Stadt verletzt waren, oder etwa auf Restitution
verbannter Anhänger des Kaisers. In der Hauptsache wird,
in Übereinstimmung mit den sonstigen Nachrichten, verlangt, dass
der bisherige Zustand unverändert, also Alessandria eine selbstständige
Bundesstadt bleibe. Da bestimmt nun der Schiedsspruch
(§. XVI) ganz anderes: Item d. imperator permittat habitatores
Älexandrie redire ad saa loca propria cum personis et rebus cum
plenissima securitate, et habitent et morentur, sicut sui antecessores
fecerunt, Wer weiss, wie Alessandria gegründet wurde aus
mehreren dem Reiche, den Markgrafen von Bosco oder anderen gehörigen
Orten, kann sich keinen Augenblick über die Tragweite
jener Bestimmung täuschen. Die Stadt Alessandria als solche hört
auf, die Bewohner kehren in ihre früheren Wohnsitze zurück, der
alte Rechtszustand wird wieder hergestellt; lediglich Straflosigkeit
ist ihnen zugestanden, Sicherheit für Person und Gut. Gerade in
diesem Punkte ist also der Schiedsspruch durchaus auf die Forderungen
des Kaisers eingegangen; bot gerade er die Veranlassung
zum Vertragsbrüche, so kann dieser nur von den Lombarden ausgegangen
sein.
Schliesslich wird noch ein Umstand zu beachten sein. Cremona
hatte den Schiedsspruch gefällt und zwar mit Billigkeit, so weit wir
das beurtheilen können, nach beiden Seiten; war allerdings die Angelegenheit
Alessandrias im Sinne des Kaisers entschieden, so würde
sich wohl sicher, wenn uns auch die Vorschläge des Kaisers vorlägen,
zeigen, in wie vielen Punkten nicht auf diese, sondern auf
die Vorschläge der Lombarden eingegangen ist; ganze Reihen von
Artikeln sind ja aus diesen wörtlich oder nur wenig geändert in den
Schiedsspruch übergegangen: und als dieser 1177 zu Venedig wieder
zur Grundlage genommen werden sollte, erhoben die Deutschen
gegen manche Artikel entschiedene Einsprache. Es hatte weiter, wie
wir nachwiesen, Cremona auch seine eigenen Interessen im Schiedssprüche
genügend gewahrt. Um so mehr wird zu erwarten sein, dass
der Erfolg des Schiedsspruches für die spätere Stellung der Stadt he-