Zur Geschichte des Lombardenbundes. 321
lassen hätte, wenn er nicht von der Dauer des Friedens überzeugt,
also insbesondere seinerseits durchaus gewillt gewesen wäre, die eingegangenen
Verpflichtungen zu erfüllen. Anderseits ist gewiss zuzugeben,
dass die Entlassung des Heeres für die Lombarden wenigstens
ein gewichtiger Grund sein konnte, an ihren Versprechungen nicht
festzuhalten.
Vor allem wird aber die Frage aufzuwerfen sein, bieten die
Bestimmungen des uns jetzt bekannten Schiedsspruches an und für
sich oder in Verbindung mit anderen Nachrichten Haltpunkte, welche
Nichteinhaltung der Bestimmungen desselben durch die eine oder
andere Partei erweisen oder wahrscheinlich machen? So weit wir
den Inhalt desselben früher mit den uns bekannten Forderungen des
Bundes verglichen, spricht allerdings die Wahrscheinlichkeit dagegen,
dass die zu Gunsten das Kaisers vorgenommenen Änderungen
von den Lombarden für so wichtig gehalten wären, dass sie es desshalb
bis zum Vertragsbrüche hätte kommen lassen. Eher dürfte nach
früher Bemerktem wohl anzunehmen sein, dass der Schiedsspruch
hinter den, uns freilich nicht genauer bekannten Forderungen des
Kaisers erheblich zurückblieb. Wenn aber der Kaiser einmal eingewilligt
hatte, die letzte Entscheidung einer Stadtgemeinde, wenn
diese ihm auch geneigt war, zu überlassen, so musste er auch darauf
gefasst sein, dass in allem, was die Regalien und die städtische
Selbstständigkeit betraf, die Entscheidung Cremona's kaum zu Ungunsten
der anderen Städte wesentlich hinter dem Zurückbleiben
werde, was er selbst früher schon an Cremona und andere Städte
seiner Partei bewilligt hatte; eben darum handelte es sich doch wesentlich,
die Gesammtheit der Bundesstädte den bisher einseitig begünstigten
Städten gleichzustellen. Ist demnach bei den früher besprochenen
Bestimmungen des Schiedsspruches kaum abzusehen, wie sie die
Veranlassung zum Vertragsbrüche gegeben haben sollten, so blieben
nun freilich zwei unerörtert, welche eben hier besonders wichtig
sind, weil es sich dabei um die Gegenstände handelt, welche anderweitig
ausdrücklich als diejenigen bezeichnet werden, an welchen der
Friede scheiterte.
Das ist einmal die Stellung zur Kirche. Nach dem Berichte
Romuald's von Salerno hielten die Lombarden 1177 zu Ferrara dem
Pabste vor: Ipse namque (Imperatorsepe nobis pacem sine ecclesia
obtulit, nec recepimus; concorcliam nobiscum sine vobis facere
ä