Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

Zur  Geschichte  des  Lombardenbundes.  321
lassen  hätte,  wenn  er  nicht  von  der  Dauer  des  Friedens  überzeugt,
also  insbesondere  seinerseits  durchaus  gewillt  gewesen  wäre,  die  eingegangenen ­
  Verpflichtungen  zu  erfüllen.  Anderseits  ist  gewiss  zuzugeben, ­
  dass  die  Entlassung  des  Heeres  für  die  Lombarden  wenigstens
ein  gewichtiger  Grund  sein  konnte,  an  ihren  Versprechungen  nicht
festzuhalten.
Vor  allem  wird  aber  die  Frage  aufzuwerfen  sein,  bieten  die
Bestimmungen  des  uns  jetzt  bekannten  Schiedsspruches  an  und  für
sich  oder  in  Verbindung  mit  anderen  Nachrichten  Haltpunkte,  welche
Nichteinhaltung  der  Bestimmungen  desselben  durch  die  eine  oder
andere  Partei  erweisen  oder  wahrscheinlich  machen?  So  weit  wir
den  Inhalt  desselben  früher  mit  den  uns  bekannten  Forderungen  des
Bundes  verglichen,  spricht  allerdings  die  Wahrscheinlichkeit  dagegen, ­
  dass  die  zu  Gunsten  das  Kaisers  vorgenommenen  Änderungen
von  den  Lombarden  für  so  wichtig  gehalten  wären,  dass  sie  es  desshalb
  bis  zum  Vertragsbrüche  hätte  kommen  lassen.  Eher  dürfte  nach
früher  Bemerktem  wohl  anzunehmen  sein,  dass  der  Schiedsspruch
hinter  den,  uns  freilich  nicht  genauer  bekannten  Forderungen  des
Kaisers  erheblich  zurückblieb.  Wenn  aber  der  Kaiser  einmal  eingewilligt ­
  hatte,  die  letzte  Entscheidung  einer  Stadtgemeinde,  wenn
diese  ihm  auch  geneigt  war,  zu  überlassen,  so  musste  er  auch  darauf ­
  gefasst  sein,  dass  in  allem,  was  die  Regalien  und  die  städtische
Selbstständigkeit  betraf,  die  Entscheidung  Cremona's  kaum  zu  Ungunsten ­
  der  anderen  Städte  wesentlich  hinter  dem  Zurückbleiben
werde,  was  er  selbst  früher  schon  an  Cremona  und  andere  Städte
seiner  Partei  bewilligt  hatte;  eben  darum  handelte  es  sich  doch  wesentlich, ­
  die  Gesammtheit  der  Bundesstädte  den  bisher  einseitig  begünstigten ­
  Städten  gleichzustellen.  Ist  demnach  bei  den  früher  besprochenen
Bestimmungen  des  Schiedsspruches  kaum  abzusehen,  wie  sie  die
Veranlassung  zum  Vertragsbrüche  gegeben  haben  sollten,  so  blieben
nun  freilich  zwei  unerörtert,  welche  eben  hier  besonders  wichtig
sind,  weil  es  sich  dabei  um  die  Gegenstände  handelt,  welche  anderweitig ­
  ausdrücklich  als  diejenigen  bezeichnet  werden,  an  welchen  der
Friede  scheiterte.
Das  ist  einmal  die  Stellung  zur  Kirche.  Nach  dem  Berichte
Romuald's  von  Salerno  hielten  die  Lombarden  1177  zu  Ferrara  dem
Pabste  vor:  Ipse  namque  (Imperatorsepe  nobis  pacem  sine  ecclesia
  obtulit,  nec  recepimus;  concorcliam  nobiscum  sine  vobis  facere

ä
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.