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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

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Ficker

formeller  Natur;  Alessandria  war  für  ihn  rechtlich  als  Stadt  gar  nicht
vorhanden,  wie  es  ja  auch  bei  der  Unterwerfung  1183  sich  formell
vom  Kaiser  neu  gründen  lassen  musste;  es  war  noch  ungewiss,  ob  es
später  ein  Alessandria  geben  würde;  und  schon  daraus  wird  es  sich
erklären,  dass  ihm  jetzt  nicht  in  derselben  Form,  wie  den  andern
Bundesgliedern,  Friede  gewährt  wurde.
Das  Auseinanderhalten  von  Pax  und  Treuga,  wie  es  bei  dieser
Veranlassung  in  der  Urkunde  selbst  hervortritt,  zeigt  besonders
deutlich,  dass  es  sich  beim  Vertrage  zu  Montebello  nicht,  wie  gewöhnlich ­
  angenommen  wird,  um  einen  Waffenstillstand  handelt,
wie  er  zu  Venedig  geschlossen  wurde;  sondern,  wie  zu  Constanz,
um  eine  endgültige  Herstellung  des  Friedenszustandes.  Allerdings
mit  dem  Unterschiede,  dass  zu  Constanz  eine  Entscheidung  über  die
einzelnen  Streitpunkte  schon  erfolgt  war,  hier  erst  erfolgen  sollte.
Aber  der  Friede  selbst  sollte  desshalb  nicht  weniger  endgültig  sein;
der  späteren  Entscheidung  der  Schiedsrichter  hatten  beide  Parteien
sich  vorbehaltlos  unterworfen;  wie  dieselbe  auch  ausfallen  mochte,
beide  Parteien  hatten  sich  daran  zu  halten.  Die  Frage,  wesshalL  es
dennoch  später  wieder  zum  Kriegszustände  kam,  ist  demnach
auch  nicht,  wie  gewöhnlich  geschieht,  mit  der  Bemerkung  zu  erledigen, ­
  dass  es  eben  bei  den  nun  folgenden  Verhandlungen  zu
keiner  Einigung  kam.  Es  ist  vielmehr,  da  zu  Montebello  durch  den
Gehorsamsschwur  der  Lombarden  und  die  Friedensgewährung  des
Kaisers  der  Frieden  selbst  endgültig  wieder  hergestellt  war,  da
weiter,  wie  wir  sahen,  der  dort  in  Aussicht  gestellte  Schiedsspruch
wirklich  erfolgt  ist,  die  Frage  einfach  dahin  zu  stellen,  welche  der
beiden  Parteien  durch  Nichtunterwerfung  unter  den  Schiedsspruch
den  Vertrag  gebrochen  hat.
Nach  neueren  italienischen  Geschichtschreibern  würde  das
keinem  Zweifel  unterliegen.  Dass  Tosti  in  seiner  Geschichte  des
Lombardenbundes  im  Anschlüsse  an  eine  schon  von  Muratori  in  den
Annalen  angedeutete  Ansicht  weiss,  dass  der  Kaiser  den  Frieden
niemals  wollte,  nur  Zeit  zur  Heranziehung  eines  neuen  Heeres  zu
gewinnen  suchte,  kann  nicht  befremden;  seiner  Begeisterung  und  der
offen  ausgesprochenen  Tendenz  seiner  Arbeit  wird  man  das  zu  gute
halten  dürfen.  Aber  auch  Vignati  wiederholt  die  sonderbare,  vielleicht
aus  einem  Missverständnisse  dessen,  was  Romuald  über  die  Verhandlungen ­
  zu  Venedig  meldet,  zu  erklärende  Behauptung  Giulini’s,
            
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