Zur Geschichte des Lombardenbnndes.
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aber der Markgraf von Montferrat, womit eine Nachricht der Cölner
Jahrbücher ühereinstimmt, durchzusetzen wusste. War dann allerdings
auf dieser Seite ein Stillstand eingetreten, so ist nicht zu vergessen,
dass inzwischen durch die Erfolge Christians von Mainz die
Dinge in der Romagna eine für den Bund überaus bedenkliche Wendung
genommen hatten. (Vgl. Varrentrapp Erzbischof Christian von
Mainz 62.) Bedenken wir überdies, dass Cremona, damals wohl das
mächtigste Glied des Bundes, schon schwankte, so wird es nicht
zu übertrieben sein, zu behaupten, dass auf dem Heere, welches dem
Kaiser gegenüberstand, die letzte Hoffnung des Bundes beruhte, dass
nach einer Niederlage desselben kaum etwas erübrigte, als bedingungslose
Unterwerfung. Für den Kaiser stand im Falle einer Niederlage
Entsprechendes nicht auf dem Spiele; hat doch im folgenden
Jahre die Niederlage bei Legnano in ihren Rückwirkungen, wenn
wir von Como absehen, den Kaiser aus keiner der Stellungen,
welche er bis dahin gewonnen hatte, zu verdrängen vermocht.
Und zudem war ja die bedingungslose Unterwerfung nur eine
Form, auf welche freilich ein Kaiser von Friedrieh's Sinnesart hohen
Werth legen mochte. Dass sie thatsächlich keine bedingungslose
war, ersehen wir aus der Urkunde, welche Muratori in den Antiquitates
4, 275 zuerst bekannt machte, gleichfalls aus dem Stadtregister
von Modena. Vergleichen wir ihren Inhalt mit dem, was wir
bisher bezüglich der Form des Friedensschlusses auf Grundlage des
damaligen Rechtsbrauches im allgemeinen und der Angaben der
Schriftsteller über den Einzelfall behaupteten, so ergibt sich nicht
allein kein Widerspruch, sondern manche Stellen werden dadurch
erst verständlich. Es ist eine notarielle Aufzeichnung über das, was
am 16. April, dann am folgenden Tage bei Montebello geschah; sie
ist gefertigt auf Befehl der Rectoren und Consuin des Bundes, war
also zunächst für den Gebrauch dieser bestimmt; es ist daher erklärlich,
wenn sie insbesondere nur die die Gegenpartei treffenden
oder aber gemeinsamen Verpflichtungen betont, Zugeständnisse aber,
welche nur die Lombarden trafen, so insbesondere die Unterwerfung,
nicht erwähnt. Die Abmachungen vom 16. April gehen sichtlich der
Unterwerfung voran, womit auch die bezüglichen Angaben der Vita
Alexandri und des Tolosanus übereinstimmen; es handelt sich um
den Abschluss eines Vertrages, durch den die Lombarden Sicherheit
erhalten, nach ihrer formell bedingungslosen Unterwerfung das