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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

Zur  Geschichte  des  Lombardenbnndes.

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aber  der  Markgraf  von  Montferrat,  womit  eine  Nachricht  der  Cölner
Jahrbücher  ühereinstimmt,  durchzusetzen  wusste.  War  dann  allerdings ­
  auf  dieser  Seite  ein  Stillstand  eingetreten,  so  ist  nicht  zu  vergessen, ­
  dass  inzwischen  durch  die  Erfolge  Christians  von  Mainz  die
Dinge  in  der  Romagna  eine  für  den  Bund  überaus  bedenkliche  Wendung ­
  genommen  hatten.  (Vgl.  Varrentrapp  Erzbischof  Christian  von
Mainz  62.)  Bedenken  wir  überdies,  dass  Cremona,  damals  wohl  das
mächtigste  Glied  des  Bundes,  schon  schwankte,  so  wird  es  nicht
zu  übertrieben  sein,  zu  behaupten,  dass  auf  dem  Heere,  welches  dem
Kaiser  gegenüberstand,  die  letzte  Hoffnung  des  Bundes  beruhte,  dass
nach  einer  Niederlage  desselben  kaum  etwas  erübrigte,  als  bedingungslose ­
  Unterwerfung.  Für  den  Kaiser  stand  im  Falle  einer  Niederlage ­
  Entsprechendes  nicht  auf  dem  Spiele;  hat  doch  im  folgenden
Jahre  die  Niederlage  bei  Legnano  in  ihren  Rückwirkungen,  wenn
wir  von  Como  absehen,  den  Kaiser  aus  keiner  der  Stellungen,
welche  er  bis  dahin  gewonnen  hatte,  zu  verdrängen  vermocht.
Und  zudem  war  ja  die  bedingungslose  Unterwerfung  nur  eine
Form,  auf  welche  freilich  ein  Kaiser  von  Friedrieh's  Sinnesart  hohen
Werth  legen  mochte.  Dass  sie  thatsächlich  keine  bedingungslose
war,  ersehen  wir  aus  der  Urkunde,  welche  Muratori  in  den  Antiquitates
  4,  275  zuerst  bekannt  machte,  gleichfalls  aus  dem  Stadtregister ­
  von  Modena.  Vergleichen  wir  ihren  Inhalt  mit  dem,  was  wir
bisher  bezüglich  der  Form  des  Friedensschlusses  auf  Grundlage  des
damaligen  Rechtsbrauches  im  allgemeinen  und  der  Angaben  der
Schriftsteller  über  den  Einzelfall  behaupteten,  so  ergibt  sich  nicht
allein  kein  Widerspruch,  sondern  manche  Stellen  werden  dadurch
erst  verständlich.  Es  ist  eine  notarielle  Aufzeichnung  über  das,  was
am  16.  April,  dann  am  folgenden  Tage  bei  Montebello  geschah;  sie
ist  gefertigt  auf  Befehl  der  Rectoren  und  Consuin  des  Bundes,  war
also  zunächst  für  den  Gebrauch  dieser  bestimmt;  es  ist  daher  erklärlich, ­
  wenn  sie  insbesondere  nur  die  die  Gegenpartei  treffenden
oder  aber  gemeinsamen  Verpflichtungen  betont,  Zugeständnisse  aber,
welche  nur  die  Lombarden  trafen,  so  insbesondere  die  Unterwerfung,
nicht  erwähnt.  Die  Abmachungen  vom  16.  April  gehen  sichtlich  der
Unterwerfung  voran,  womit  auch  die  bezüglichen  Angaben  der  Vita
Alexandri  und  des  Tolosanus  übereinstimmen;  es  handelt  sich  um
den  Abschluss  eines  Vertrages,  durch  den  die  Lombarden  Sicherheit ­
  erhalten,  nach  ihrer  formell  bedingungslosen  Unterwerfung  das
            
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