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Ficker
barden weit mehr gefordert habe, als einst den Kaisern Karl, Ludwig
und Otto geleistet sei, so ist es doch geradezu undenkbar, dass der
Kaiser von vornherein nicht ungleich mehr gefordert haben sollte,
als die Petitio ihm zugesteht. Wie ganz anders lauten diese Forderungen
noch zwei Jahre später zu Venedig nach dem anscheinend
ganz zuverlässigen Berichte des Romuald von Salerno (Mon. Germaniae
19, 447). Da ist selbst noch von Anerkennung der Ronkalischen
Beschlüsse die Rede; oder aber, soll das alte Herkommen zu Grunde
gelegt werden, so verlangt der Kaiser ein Zurückgehen auf die Zeiten
K. Heinrich's IV., senioris Henrici. Eben diese Erwähnung weist
wohl aufs bestimmteste darauf hin, dass in der Petitio nicht die Forderungen
des Kaisers enthalten sind; näher übereinstimmend mit
dem Vorschläge der Lombarden sind auch in ihr für die Rechte des
Kaisers die Zeiten K. Heinrich’s V., postremi regis Henrici, als
massgebend hingestellt, wie sich dazu die Lombarden auch zu Venedig
gegenüber jener Forderung erbieten; es handelt sich da offenbar
um einen Unterschied, der während dieser ganzen Verhandlungen
scharf betont ist; es ist nicht denkbar, dass der Kaiser mit
einem Nachgeben in diesem Punkte die Verhandlungen sollte eröffnet
haben. Es enthält weiter die Petitio sogar Zugeständnisse,
von welchen wir später nachweisen werden, dass sie von den Lombarden
auch während der Vorverhandlungen des Friedens von Constanz
verlangt, von Seiten des Kaisers aber nicht bewilligt wurden.
So genügt insbesondere der Petitio einmalige Investitur der Consuln
bei Lebzeiten des Kaisers, während die Lombarden noch zu Constanz
sich zur jährlichen Investitur derselben durch einen Reichsboten,
nach je fünf Jahren durch den Kaiser selbst verstehen mussten. Es
enthält endlich die Petitio den Artikel: Preterea dominus imperator
nullam exuctionem pecuniarum liabeat in civitatibus societntis vel
suburbiis civitatum vel in civibus (§. VII). Der Vorschlag der Lombarden
hat nichts Entsprechendes; man mochte das als durch die
übrigen Bestimmungen ohnehin ausgeschlossen betrachten. Aber
wenn auch, wie wäre es denkbar, dass der Kaiser, ohne durch eine
ausdrückliche Forderung der Lombarden dazu veranlasst zu sein,
das in seinen Vorschlag aufgenommen haben sollte?
Nach dem Gesagten sind in der Petitio Friedensbestimmungen
formulirt, welche hinter den uns vorliegenden Forderungen der Lombarden
sehr wesentlich zu Gunsten des Kaisers Zurückbleiben. Aber