Zur Geschichte des Lombardenbundes.
307
amiserunt (§. II. IV. V. III. XI). In einigen Fällen ist dann eine
Auslassung offenbar zu Gunsten des Kaisers erfolgt. Der Bund erbietet
sich zu allem, was den Vorgängern des Kaisers a tempore
mortis posterioris Henrici Imperatoris geleistet wurde; heisst es in
der Petitio an der entsprechenden Stelle und in einem der Zusätze
(§. I. III) statt dessen a tempore postremi Henrici imperatoris, so
ist die Auslassung des einen Wortes von nicht geringer Bedeutung.
Die Lombarden gestehen weiter dem Kaiser Fodrum und Parata in
gewohnter Weise zu: cum vadit Romam, gratia accipiendae coronae;
derselbe Zusatz findet sich, wo sie ihm die Expeditio der Vasallen
in gewohnter Weise zugestehen. Diese ausdrückliche Beschränkung
auf den Römerzug fehlt in der Petitio (§. I. II), es blieb
also mindestens dahingestellt, ob nicht auch bei andern Heerfahrten
jene Leistungen dem Kaiser herkömmlich zustanden und demnach
auch gewahrt blieben.
Ganz abweichend, und zwar zu Gunsten des Kaisers, sind nur
drei Artikel gefasst. Die Lombarden verlangen, wenn der Kaiser mit
einer Stadt oder einem sonstigen Bundesgiiede Streit hat über die
ihm zukommenden Leistungen, so sollen darüber die Consuln der
bezüglichen Stadt, oder der Stadt, zu deren Gebiete die Person oder
der Ort gehört, auf ihren Eid entscheiden; dasselbe ist nochmals
vorgesehen bei irgendwelchem Streite über alle Punkte des Friedens.
Dagegen bestimmt die Petitio (§. III), dass in solchen Fällen drei
vom Kaiser und drei von der Gegenpartei gestellte Schiedsrichter
entscheiden sollen. Die beiden andern Artikel betreffen die Kirche
und Alessandria; wir werden auf sie zurückkommen.
Ist nun die Petitio auch den Ansprüchen des Kaisers viel günstiger,
so werden wir daraus doch nicht schliessen dürfen, dass sich
in ihr der im Verlrage von Montebello vorgesehene Friedensvorschlag
des Kaisers erhalten hat. Das Bedenken, welches sich daraus ergeben
würde, dass bei Formulirung der Petitio der Vorschlag der Lombarden
schon Vorgelegen haben muss, im Vertrage aber eine gleichzeitige
Einreichung der beiderseitigen Vorschläge vorgesehen
scheint, Hesse sich allerdings durch die Annahme beseitigen, es sei,
um die Einigung zu erleichtern, der lombardische Vorschlag dem
Kaiser vorher mitgetheilt. Wenn nun aber auch die Nachricht der
Vita Alexandri (Watterich 2, 428) durchaus übertrieben sein mag,
dass Friedrich während der Verhandlungen zu Pavia von den Lom-