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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

Zur  Geschichte  des  Lombtirdenhundes.

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entstanden  ist.  In  dem  verbreitetsten  der  spätem  Wiederabdrücke,
in  den  Monumenta  Germaniae  4,  151,  eröffnet  es  gleichfalls
die  Reibe  der  auf  den  Venetianer  Frieden  bezüglichen  Urkunden
unter  dem  Titel  Conventio  praevia,  an  den  wir  uns,  so  wenig  er
dem  Inhalte  entspricht,  vorläufig  halten  mögen,  nachdem  wir  auch
für  die  andern  Stücke  die  Bezeichnungen  dieser  Ausgabe  aufnahmen.
Der  enge  Zusammenhang  zwischen  der  Petitio  und  der  Conventio ­
  liegt  so  offen  zu  Tage,  dass  es  nur  der  oberflächlichsten  Vergleichung ­
  bedarf,  um  ihn  ausser  allen  Zweifel  zu  stellen.  Es  sind
dieselben  Gegenstände,  von  denen  dort  und  hier  die  Rede  ist.  Allerdings ­
  in  mehrfach  abweichender  Reihenfolge,  wie  beispielsweise  das
Verhältniss  zur  Kirche  in  der  Conventio  zuerst,  in  der  Petitio  fast
zuletzt  besprochen  ist;  und  wohl  nur  das  kann  es  erklären,  dass  das
auffallende  Ineinandergreifen  beider  Stücke  bisher  unbeachtet  blieb.
Doch  tritt  selbst  in  der  Anordnung  der  Zusammenhang  noch  mehrfach ­
  hervor;  Reiben  von  Gegenständen,  welche  inhaltlich  in  keinerlei
näherem  Zusammenhänge  stehen,  sind  in  beiden,  natürlich  nicht
zufällig,  in  derselben  Aufeinanderfolge  behandelt.  Vergleichen  wir
nun  aber  die  einzelnen  Artikel  des  einen  Stückes  mit  den  inhaltlich ­
  entsprechenden  des  andern,  so  bleibt  nicht  der  geringste  Zweifel.
Eine  Reibe  Artikel,  so  die  über  die  Zurückführung  der  Leistungen
der  Städte  auf  das,  was  zur  Zeit  des  letzten  Kaisers  Heinrich  geleistet
wurde,  über  die  vom  Kaiser  zu  gewährende  Amnestie,  über  die  von
ihm  und  seiner  Umgebung  zu  leistende  Sicherheit,  über  die  Giltigkeit ­
  der  frühem  Urtheile  der  Consuln,  über  die  Freilassung  der  Gefangenen, ­
  über  die  Aufrechthaltung  der  bisherigen  Gewohnheiten
der  Städte,  sind  ganz  wörtlich  übereinstimmend  oder  zeigen  nur
ganz  leichte  Änderungen  der  Fassung,  wie  sie  auch  bei  Vollem
Einverständnisse  über  den  Inhalt  die  verschiedene  Bestimmung
zweier  Actenstücke  nöthig  macht.  Bei  andern  zeigen  sich  allerdings ­
  Abweichungen  im  Inhalte.  Da  aber  tritt  der  engste  Zusammenhang ­
  meistentheils  nicht  weniger  auffallend  hervor.  In  den
meisten  dieser  Artikel  findet  sich  der  Inhalt  des  kürzer  gefassten
fast  wörtlich  in  den  ausgedehnteren  des  andern  Stückes  aufgenommen; ­
  die  Abweichungen  des  Inhalts  sind  nur  dadurch  entstanden,
dass  entweder  hier  etwas  zugesetzt,  oder  dort  etwas  fortgelassen
wurde.  Hie  und  da  finden  sich  denn  freilich  Artikel,  in  welchen  über
denselben  Gegenstand  ganz  Verschiedenes  bestimmt  ist;  aber  auch
            
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