Zur Geschichte des Lombtirdenhundes.
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entstanden ist. In dem verbreitetsten der spätem Wiederabdrücke,
in den Monumenta Germaniae 4, 151, eröffnet es gleichfalls
die Reibe der auf den Venetianer Frieden bezüglichen Urkunden
unter dem Titel Conventio praevia, an den wir uns, so wenig er
dem Inhalte entspricht, vorläufig halten mögen, nachdem wir auch
für die andern Stücke die Bezeichnungen dieser Ausgabe aufnahmen.
Der enge Zusammenhang zwischen der Petitio und der Conventio
liegt so offen zu Tage, dass es nur der oberflächlichsten Vergleichung
bedarf, um ihn ausser allen Zweifel zu stellen. Es sind
dieselben Gegenstände, von denen dort und hier die Rede ist. Allerdings
in mehrfach abweichender Reihenfolge, wie beispielsweise das
Verhältniss zur Kirche in der Conventio zuerst, in der Petitio fast
zuletzt besprochen ist; und wohl nur das kann es erklären, dass das
auffallende Ineinandergreifen beider Stücke bisher unbeachtet blieb.
Doch tritt selbst in der Anordnung der Zusammenhang noch mehrfach
hervor; Reiben von Gegenständen, welche inhaltlich in keinerlei
näherem Zusammenhänge stehen, sind in beiden, natürlich nicht
zufällig, in derselben Aufeinanderfolge behandelt. Vergleichen wir
nun aber die einzelnen Artikel des einen Stückes mit den inhaltlich
entsprechenden des andern, so bleibt nicht der geringste Zweifel.
Eine Reibe Artikel, so die über die Zurückführung der Leistungen
der Städte auf das, was zur Zeit des letzten Kaisers Heinrich geleistet
wurde, über die vom Kaiser zu gewährende Amnestie, über die von
ihm und seiner Umgebung zu leistende Sicherheit, über die Giltigkeit
der frühem Urtheile der Consuln, über die Freilassung der Gefangenen,
über die Aufrechthaltung der bisherigen Gewohnheiten
der Städte, sind ganz wörtlich übereinstimmend oder zeigen nur
ganz leichte Änderungen der Fassung, wie sie auch bei Vollem
Einverständnisse über den Inhalt die verschiedene Bestimmung
zweier Actenstücke nöthig macht. Bei andern zeigen sich allerdings
Abweichungen im Inhalte. Da aber tritt der engste Zusammenhang
meistentheils nicht weniger auffallend hervor. In den
meisten dieser Artikel findet sich der Inhalt des kürzer gefassten
fast wörtlich in den ausgedehnteren des andern Stückes aufgenommen;
die Abweichungen des Inhalts sind nur dadurch entstanden,
dass entweder hier etwas zugesetzt, oder dort etwas fortgelassen
wurde. Hie und da finden sich denn freilich Artikel, in welchen über
denselben Gegenstand ganz Verschiedenes bestimmt ist; aber auch