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S c h r ö e r
Das Gebiet von Gottscliee ist derjenige Theil von Krain, der
wegen Unwegsamkeit, noch lange nachdem das übrige Land urbar
gemacht war, eine unbetretene Wildniss bildete. Indem man im
übrigen Krain überall römische und barbarische Alterthümer findet,
so ist in Gottscliee noch nichts aufgefunden worden, das andeutete,
dass vor dem 14. Jahrhunderte ein menschliches Wesen dieses
Gebiet betreten. Deutsche mussten kommen um hier einzudringen
in die Wildniss; Slovenen hätten es nie unternommen, ganz wie im
ungrischen Bergland, wo zur selben Zeit als in Gottschee,
in gebirgigen, steinichten Waldungen, die die umwohnenden SIovaken
nicht zu benutzen wussten, von den Bergstädten aus, jene
deutschen Niederlassungen geschehen sind, die man die Häudorfer
nennt. S. meine Darstell, der Mund. d. ungr. Bergl. S. 144.
Und so bietet denn auch die Mundart von Gottschee keine
Spur von Eigenthümlichkeiten dar, die, selbständig aus uralter vandalischer
oder gotischer Wurzel entsprossen, unterschieden von
den Mundarten sigambrischen, markomannischen und alemannischen
Stammes, sich entwickelt haben konnten.
Während dessen nun, als diese Anschauungen sich in mir bei
meinem Aufenthalte in Gottschee immer deutlicher hervorbildeten,
hatte mir Prof. J. Zahn in Gräz freundlichst die Abschrift einer Urkunde
nach Gottschee gesendet, auf die ich durch die Anmerkung
bei Elze S. 7 geleitet wurde und die ich hier, nach dem ich sie mit
dem Original im k. k. Wiener Hof- und Staatsarchiv verglichen,
wobei mir Herr Regierungsrath v. Meiller freundlichst behilflich
war, vollständig mittheilen will.
Sie enthält die bisher bekannte älteste Erwähnung des Namens
Gotsehe, wenn auch nicht zu bestreiten ist, dass die Gegend wo
dieses Guts che entstund, schon hundert Jahre früher als Lehen
von den Patriarchen von Aquileja den Ortenburgern verliehen sein
mochte. S. Tangei, d. Grafen von Oldenburg I, S. 222. II, 20. 40 ( ).
So wird auch aufzufassen sein die Angabe im Catalogus cleri Labarensis
(1867 S. 131): „anno 1247 regio Gotho - Svevorum cum
omnibus adtinentiis Friderico Ortenburgico concessa est etc.“,
*) 1339 ward zur Capelle St. Barthelmä zu Moswald eine Seelsorgestation errichtet
(Tangei II, 163). Wenn hier erlaubt wäre, an die alte Bartholomänskirehe bei
Gottschee und an das Dorf Moswald bei Gottschee zu denken, so müsste Moswald
älter sein als Gottschee.