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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 60. Band, (Jahrgang 1868)

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S  c  h  r  ö  e  r.

V
Safarik  Pamatky  (Prag  1851)  p.  44  Gesetz  des  St.  Dusan  von
1356  handelt  von  Waldrodungen  der  Sachsen.
Uber  Streitigkeiten  zwischen  Sachsen  und  Ragusanern  werden
ähnliche  Bestimmungen  wie  oben  wiederholt  1387.  1389.  1405.1428.
1445.  Miklosich  a.  a.  0.  CXCV.  CXCVI.  CCLI.  CCLII.  CCC.  CCCL.
In  Safafiks  gesammelten  Schriften  (sebrane  spisy)  III,  74
werden  deutsche  Ansiedelungen  in  Novo  Eirdo,  Kiprovec  und  Thernovo
erwähnt.  Novo  Brdo  wurde  1455  von  Sultan  Mehemed  erobert,  1466
wurde  die  sächsische  Kirche  daselbst  von  den  Türken  genommen. ­
  Alte  Grabsteine  sollen  noch  alte  sächsische  Namen  und  Inschriften ­
  aufweisen.
dottschee.  —•  Die  deutsche  Ansiedlung  von  Gottschee  gehört  nun
jenen  älteren  Ansiedelungen  des  12.  und  13.  Jahrhunderts  nicht  an.
Wir  werden  sehen,  dass  nicht  nur  die  Annahme  von  Zeuss,  der  sie
für  einen  Vandalenrest  hielt,  unhaltbar  ist,  sondern  dass  ihr  Ländchen
  sogar  um  die  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  noch  eine  unbewohnte
Wildniss  war.  Die  Mundart  zeigt  Verwandtschaft  mit  den  nächst  gelegenen ­
  deutschen  Gegenden  von  Steiermark,  Kärnten,  mehr  noch,
was  hemerkenswerth  ist,  mit  den  entlegeneren  Cimbri.  Über  die  Stellung ­
  zu  den  Mundarten  des  ungrischen  Berglandes  werde  ich  weiter
unten  noch  sprechen.  Was  aber  besonders  und  in  auffallender  Weise
die  Gottscheewer  Mundart  von  den  genannten  Mundarten  unterscheidet,
das  sind  Spuren  schwäbischen  oder  allgemein  alemannischen  und
mitteldeutschen  Einflusses.  Möglich,  dass  das  wenige,  das  auf
Mitteldeutschland  oder  Niederdeutschland  hinweist,  mit  diesen  alemannischen ­
  Elementen  eingebracht  ist;  wahrscheinlicher  noch  scheint,
dass  man  neben  einer  alemannischen  auch  eine  fränkische  Zuwanderung ­
  wird  annehmen  müssen,  was  auch  zu  der  Th.  Chrön’sehen  Angabe ­
  stimmt.  Ob  nun  diese  alemannischen  Zuwanderungen  durch
freisingische  Colonisationen  oder  durch  Beziehungen  der  Oldenburger ­
  zu  erklären  sind,  dies  müssen  uns  die  Historiker  aufklären.
Dass  der  jetzige  Bestand  der  Gesammtbevölkerung  von  Gottschee
nicht  rein  auf  eine  einzige  Einwanderung  zurückzuführen  ist,  sondern ­
  dass  sich  dieselbe  nach  und  nach  noch  durch  Zuwanderungen
verstärkt  hat,  ist  kaum  zu  bezweifeln.  —  Wie  es  um  die  Frage  der
deutschen  Niederlassung  von  Zarz  steht,  das  habe  ich  unten
S.  194  erörtert.  Vielleicht  fordert  die  dürftige  Nachricht  solche,  die
dazu  in  der  Lage  sind,  zu  weiteren  Mittheilungen  auf.
            
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