Zur Conjugation des georgischen Verbums.
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Das Plusquamperfectum dagegen lautet:
Singular.
1. Person se-mi-qwar-ebia
2. „ se-gi-qwctr-ebia
3. „ se-u-qwar-ebia
Plural.
si-gwi-qwar-ebia
se-gi-qwar- ebia-th
se-u-qwar-ebia-th.
Die Pronominalelemente des Plusquamperfectums stimmen vollkommen
mit den als Complemente beim Verbum transitivum gebräuchlichen
obliquen Casusformen des Pronomens überein. —• Sie
müssen daher corisequenter Weise auch hier in diesem Sinne aufgefasst
werden. Das Plusquamperfectum ist dann nichts anders, denn
eine mit einem Pronomen verbundene Nominalform. Dabei sind
jedoch, was den Verbalstamm betrifft, folgende zwei Erklärungen
möglich:
t. Kann der Verbalstamm im Sinne eines Substantivums stehen
und dabei das Verbum active Bedeutung haben. — Dann sind die
Pronominalelemente im Dativ zu fassen und die oben citirten Formen
als: „mir war Lieben, dir war Lieben, ihm war Lieben“ zu umschreiben.
2. Kann der Verbalstamm eine Bildung im Sinne eines Participium
perfecti passivi ausdrücken. Dann stehen die Pronominalelemente
im Instrumental und die oben citirten Formen lauten: „von
mir geliebt worden war, von dir geliebt worden war, von ihm geliebt
worden war“.
Auf die oben angegebenen Formen Hesse sich jede der beiden
Erklärungen ungezwungen anwenden. Wir müssen uns daher, um
ein bestimmtes Urtheil fällen zu können, nach Formen umseben,
durch deren Erklärung jedes Schwanken ausgeschlossen wird.
Solche Formen stehen uns in den bereits oben citirten mi-qwarkhar
„von mir geliebt bist du“, gi-qwar-war „von dir geliebt bin
ich“, u-qwar-khar „von ihm geliebt bist du“, u-qivar-war „von
ihm geliebt bin ich“ zur Verfügung. In diesen scldiesst das am Ende
stehende Verbum substantivum, welches je nach der von der Handlung
betroffenen Person mit einem subjectiven Personalelement versehen
ist, jede andere Deutung des Stammes qwar als die eines Participium
perfecti passivi aus.
Ist nun in den Formen des Plusquamperfectum der Stamm qwar
in rein passivem Sinne erkannt, so sollte man dies auch von den