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Papstes uud Cardin als herbeigeführt wurde. Erst aus dieser Quelle
wird klar, warum alle Rügen des Papstes, alle Drohungen, Strafen,
Interdicte und Excommunicationen am Volke von Tirol sowohl
als am Herzoge Sigmund erfolglos blieben. In Scharpff’s aus
der zu Cues hinterlegten Urkunden-Sammlung geschöpften Darstellung
steht diese Erscheinung unmotivirt und unerklärt da.
Die vierte Urkundensammlung: Das Missiv-Buech (des Klosters
Sonnenburg) oder: „was sich mit dem Cardinal Nicolai Cusan
und der Abtissin Verena von Stuben zuegetragen” ist
eine Art von Chronik, ja beinahe ein Tagebuch zu nennen, über alle
Händel des Klosters Sonnenburg mit dem Cardinal, eigenhändig
geschrieben von den Nonnen, sehr wahrscheinlich von den Äbtissinnen
selbst. Es liefert auf 482 Kleinfolio-Seiten über 200
theils Abschriften von Urkunden, theils andere historische Daten
in ziemlich gut eingehaltener chronologischer Ordnung. Das
Wirken des Cardinais Cusanus in Tirol kann ohne Kenntniss
dieser Quelle nie nach allen Seiten hin richtig beurtheilt werden.
Um was es sich im Streite zwischen der vom Herzog 1 Sigmund
repräsentirten weltlichen, und der durch Nicolaus von Cusa vertretenen
kirchlichen Macht eigentlich handelte, zeigt nur diese
Quelle, und lässt sich einfach auf die von beiden Theilen oft wiederholten
Sätze zurückführen: „Die Nonnen von Sonnenburg sollen
in allen weltlichen wie geistlichen Angelegenheiten nicht vor dem
Herzoge Sigmund, sondern vor dem Cardinal, als vor ihrem obersten
Vogt und obersten Richter Recht nehmen, wie ihnen dies aisgeistlichen
Personen des BisthumsBrixen zustehe.” Das Kloster Sonnenburg
hingegen berief sich auf seine durch kaiserliche und päpstliche
Privilegien bestätigte freie Gerichtsbarkeit, die dem Bischöfe von
Brixen über die Gotteshausleute von Sonnenburg nichts zu gebieten
und keinerlei Gerechtigkeit einräumen. Herzog Sigmund
erklärte, dass er nicht gesonnen sei, seine Herrlichkeit und Vögtei
über das Stift sich entziehen zu lassen, der Cardinal möge sich
in die Weltlichkeit des Stiftes nicht mischen, da diese dem Herzog
ials „Landesfürsten” zustehe.
Das war der Ausgangspunct des Streites wegen Sonnenburg,
die Reformations-Frage des Klosters kam erst später hinzu.
Der Codex zerfällt seinem Inhalte nach in mehrere Abschnitte.
Der erste umfasst die Urkunden über den Ursprung der Gerichts-