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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 5. Band, (Jahrgang 1850)

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Ausdruck  durchaus  nicht  üblich.  Böhmer’s  Ansicht  ist  übrigens,  wie
er  selbst  freimüthig  gesteht,  nicht  neu.  In  K.  Theodor  Gemeine ­
  r’s  „Berichtigungen  im  deutschen  Staatsrecht  und  in  der  Reichsgeschichte” ­
  (Bayreuth,  bey  J.  A.  Lübeck’s  Erben,  1793,  S vo  135
SS.),  handelt  der  erste,  längste,  Aufsatz  von:  „Auflösung  der  bisherigen ­
  Zweifel  über  den  Ursprung  der  churfürstlichen  Würde.”
Das  Resultat  seiner  Forschung  gibt  Gemeiner  im  §.  31,  S.  106,
mit  folgenden  Worten:  „Der  Ursprung  der  Churfürsten  und  ihrer
hohen  Würde  kann  aber  nunmehr,  wenn  man  alles  das  Gesagte
zusammen  nimmt,  nicht  länger  ungewiss  und  dunkel  seyn.  In
den  ältesten  Zeiten  begriff  das  Fürstenrecht  zugleich  das  Wahlrecht. ­
  Wer  ein  Fürstenamt  gehabt,  der  hatte  auch  eine  Stimme  bei
den  Königswahlen.  So  blieb  es  unverändert,  bis  bei  der  spaltigen
  Wahl  der  Könige  Philipp  und  Otto  die  päbstliche  Curie  sich
mehr  als  jemals  in  die  Wahl  einmischte  und,  um  eine  politische
Absicht  durchzusetzen,  einigen  Fürsten,  die  sie  wohl  zu  brauchen ­
  wusste,  vor  den  übrigen  einen  Vorzug  einräumte,  au  den
vorher  kein  Mensch  gedacht.  Dieses  war  die  erste  Veranlassung,
dass  in  der  Folge  einige  Fürsten  glaubten,  sie  hätten  bei  der
Wahl  ein  Wort  mehr,  als  andere  zu  sagen,  weil  ohne  sie  die
Krönung  und  die  Inthronisation  nicht  vor  sich  gehen  könnte.  Bis
diese  Fürsten  im  Ernst  diesen  Vorzug  zu  behaupten  wagten,  und
bis  sich  zuletzt  die  übrigen  Fürsten  von  den  Wahlen  wirklich
ausschliessen  Hessen,  vergingen  noch  fast  hundert  Jahre.  Die
Wahl  Rudolph  des  Habsburgers  wurde  zuerst  ausschliesslich
durch  sie  vollzogen.  Achtzehn  Jahre  früher,  da  Alphonsus  und  Richard ­
  gewählt  wurden,  hatten  noch  alle  Fürsten  ein  Votum  bei
der  Wahl.  Und  dieses  ist  der  kleine  Zeitraum,  in  welchem  der
Churfürsten  ausschliessliches  Wahlrecht  seinen  Anfang  nahm.”
Also  Gemein  er,  einer  der  tüchtigsten  deutschen  Geschichtsforscher. ­
  —
Ein  anderer  eben  so  tüchtiger  Forscher  und  Staatsrechtslehrer, ­
  Thomas  Do  11  in  er,  der  sich  um  die  österreichische
Geschichte  durch  den  Codex  epistolaris  Primislai  Ottocari  II.
Bohemiae  Regis,  den  er  im  Jahre  1803  aus  einer  Handschrift
der  Wiener  Hofbibliothek  herausgab,  wesentlich  verdient  gemacht, ­
  hatte  die  nämliche  Ansicht  von  dem  Ursprung  der  Churfürsten. ­
  Bekanntlich  erschien  der  Codex  epistolaris  als  Gelegen-47
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