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tage fiel als P fl i c li t ganz weg, die Belehnung musste ertlieilt
werden und zwar auf heimischem Boden, des Landesfürsten
Gesetz galt allein, so auch seine Herrschaft, das
Reich hatte kein weltliches Lehen im Lande u. s. w.
Das römisch-deutsche Reich hatte seihst nach dem kinderlosen
Tode des letzten Herzogs kein Recht auf das Land, der
Herzog konnte es verschenken! —
Und so ein Privilegium sollte acht sein?
Drittens. Wer hat also dasselbe gemacht? — Nun die
Hypothese ! •— Ich halte das Majus für ein Machwerk der Kanzlei
des Königs Ottokar II. des Premysliden c. 1274, ja ich glaube
der Fabricator dieser und mehrerer anderer offenbar unterschobener
Urkunden ist der Italiener Henricus de Isernia,
der vor seiner Anstellung in K. Ottokar’s Kanzlei eine diplomatische
Schule in Prag hielt. — Ich werde die Begründung
dieser Hypothese später, wenn die Polemik zu ergiebigen Resultaten
geführt haben wird, durchzuführen suchen, für jetzt
genügt, dieselbe angekündet zu haben. —
Herzog Rudolf IV. fand es für gut, diese Urkunden, welche
sich in seinem Archive vorfanden, wieder hervorzuziehen
und davon Gebrauch zu machen, aber die Erfindung ist dem
zuzuschreiben, der gewiss war, seinem Herrn durch die darin
ausgesprochenen Sätze willkommen zu sein. Was K. Ottokar
durch 2 Decennien anstrebte und ausübte, unabhängige Herrschaft
in seinen Landen, das sprach der schlaue Notar aus.
Diese Hypothese möchte so manches für sich haben, jedenfalls
fallen so viele Einwendungen weg, die die Vertheidiger der
Aechtheit mit Fug und Recht gegen die Ansicht erheben, erst
unter Herzog Rudolf IV. werde davon Gebrauch gemacht.
Viertens. Böhmer’s Haupteinwurf gegen die Aechtheit des
Majus ist von der Stelle hergenommen, in der es heisst: „Si
quibusuis curiis publicis imperii dux Austrie presens fuerit unus
de palatinis archiducibus est censendus et nichilominus in consessu
et incessu ad latus dextrum imperij post electores
principes obtineat primum locum.”
Die Principes Electores in der beschränkten Zahl (7) mit
diesem Titel datiren sich von viel späterer Zeit. Unter Friedrich
Barbarossa war diese Beschränkung und dieser officielle