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Germaniae historicis), durch dessen Bemühung unsere ältere Geschichte
auf eine solidere Grundlage, als bisher, gebaut werden
kann, ebenfalls über dieses Majus ein kritisches Urtheil fällen
will ; er hält es für unäclit. —
Wir hätten also pro et contra. Ich glaube, unser „Archiv
für Kunde österreichischer Geschichtsquellen” ist für diese Erörterungen
ganz besonders bestimmt. — Damit aber das gelehrte
Publikum auf diese Polemik vorbereitet w erde, und zur Beseitigung
mancher Zweifel und Bedenken, zugleich auch um in dieser literarischen
Angelegenheit nicht passiv zu bleiben, erlaube ich mir,
hier folgende Bemerkungen vorzutragen. —
Erstens. Bekanntlich hat vor einigen Decennien über denselben
Gegenstand ein ziemlich bitterer Streit Statt gefunden zwischen
dem bairischen Geschichtsforscher Moritz und dem österreichischen
Gelehrten Freiherrn von Ilormayr. Der letztere,
obgleich er bereits in bairischem Staatsdienste stand und dadurch
nicht wenig beirrt war, hatte damals noch so viel Anhänglichkeit
an das, was er sein ganzes früheres politisches und literarisches
Leben für Oesterreichs Geschichte gefühlt und gestrebt, dass er
lebhaft Partei nahm für die Aechtheit des Majus in einer im Jahre
1832 erschienenen Schrift: Das grosse österreichische Hausprivilegium
von 1156 und das Archivswesen in Baiern (München 1832.
Druck und Verlag von Georg Franz. 4°. 42 (resp. 30) SS.) —
Moritz’s Angriff auf die Aechtheit ist in einer Beilage der Monnmenta
boica erschienen (zum XXVIII. Bd. P. II.), unter dem Titel:
„Commentarius diplomatico-criticus super duplex privilegium
austriacum Friderici I. et II. Imperatorum, utrumque brevius et
longius ; occasione notae, numero CVII. Codicis Pataviensis vol.
XXVIII. Mon. boic. sect. II. additae, conscriptus; consentiente
Academia Scientiarum boica vulgatus. Monachii sumptibus academicis
1831. 4°. 76 P.P.” —
Hormayr’s Vertheidigung, die, wie gewöhnlich, viel Umwege
macht, bringt allerdings viel Brauchbares, besonders zur
Vertheidigung Rudolph’s IV., der nach meiner Ueberzeugung das
Majus schon vorfand. — Die Hauptquelle, welche Ilormayr
zur Beleuchtung des Majus benützte, ist jedoch durch die neuere
Kritik selbst als eine unterschobene beseitigt worden, nämlich der
von Hauthaler in den „Fastis campililieusibus” herausgegebene