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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 5. Band, (Jahrgang 1850)

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Germaniae  historicis),  durch  dessen  Bemühung  unsere  ältere  Geschichte ­
  auf  eine  solidere  Grundlage,  als  bisher,  gebaut  werden
kann,  ebenfalls  über  dieses  Majus  ein  kritisches  Urtheil  fällen
will  ;  er  hält  es  für  unäclit.  —
Wir  hätten  also  pro  et  contra.  Ich  glaube,  unser  „Archiv
für  Kunde  österreichischer  Geschichtsquellen”  ist  für  diese  Erörterungen ­
  ganz  besonders  bestimmt.  —  Damit  aber  das  gelehrte
Publikum  auf  diese  Polemik  vorbereitet  w  erde,  und  zur  Beseitigung
mancher  Zweifel  und  Bedenken,  zugleich  auch  um  in  dieser  literarischen ­
  Angelegenheit  nicht  passiv  zu  bleiben,  erlaube  ich  mir,
hier  folgende  Bemerkungen  vorzutragen.  —
Erstens.  Bekanntlich  hat  vor  einigen  Decennien  über  denselben ­
  Gegenstand  ein  ziemlich  bitterer  Streit  Statt  gefunden  zwischen ­
  dem  bairischen  Geschichtsforscher  Moritz  und  dem  österreichischen ­
  Gelehrten  Freiherrn  von  Ilormayr.  Der  letztere,
obgleich  er  bereits  in  bairischem  Staatsdienste  stand  und  dadurch
nicht  wenig  beirrt  war,  hatte  damals  noch  so  viel  Anhänglichkeit ­
  an  das,  was  er  sein  ganzes  früheres  politisches  und  literarisches
Leben  für  Oesterreichs  Geschichte  gefühlt  und  gestrebt,  dass  er
lebhaft  Partei  nahm  für  die  Aechtheit  des  Majus  in  einer  im  Jahre
1832  erschienenen  Schrift:  Das  grosse  österreichische  Hausprivilegium ­
  von  1156  und  das  Archivswesen  in  Baiern  (München  1832.
Druck  und  Verlag  von  Georg  Franz.  4°.  42  (resp.  30)  SS.)  —
Moritz’s  Angriff  auf  die  Aechtheit  ist  in  einer  Beilage  der  Monnmenta
  boica  erschienen  (zum  XXVIII.  Bd.  P.  II.),  unter  dem  Titel:
„Commentarius  diplomatico-criticus  super  duplex  privilegium
austriacum  Friderici  I.  et  II.  Imperatorum,  utrumque  brevius  et
longius  ;  occasione  notae,  numero  CVII.  Codicis  Pataviensis  vol.
XXVIII.  Mon.  boic.  sect.  II.  additae,  conscriptus;  consentiente
Academia  Scientiarum  boica  vulgatus.  Monachii  sumptibus  academicis
  1831.  4°.  76  P.P.”  —
Hormayr’s  Vertheidigung,  die,  wie  gewöhnlich,  viel  Umwege ­
  macht,  bringt  allerdings  viel  Brauchbares,  besonders  zur
Vertheidigung  Rudolph’s  IV.,  der  nach  meiner  Ueberzeugung  das
Majus  schon  vorfand.  —  Die  Hauptquelle,  welche  Ilormayr
zur  Beleuchtung  des  Majus  benützte,  ist  jedoch  durch  die  neuere
Kritik  selbst  als  eine  unterschobene  beseitigt  worden,  nämlich  der
von  Hauthaler  in  den  „Fastis  campililieusibus”  herausgegebene
            
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