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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 5. Band, (Jahrgang 1850)

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1254,  Stuttgart.  J.  G.  Cotta’scher  Verlag.  1849)  S.  199  Nr.
1086,  dieses  Diplom  und  einige  andere  damit  zusammenhängende
Urkunden  für  unächt  erklärt.
Seine  Worte  sind  (bei  Gelegenheit  der  unächten  Bestätigung
v  CJ  .o  o
durch  K.  Friedrich  II.  Juni  1245)  :  „Dieses  privilegium  ist  eine
verunächtung  des  vorhergehenden  (Minus),  welche  gleich  einigen
andern  Urkunden  unter  herzog  Rudolf  IV.  von  Oestreich  im
jahr  1358  oder  1359  (weshalb  es  denn  auch  keine  älteren  abschriften
  gibt)  entstanden  ist:  in  der  äusseren  form  täuschend,
in  der  spräche  auffallend,  im  inhalt  läppisch.  Es  war  dies  allerdings
eine  sehr  ungehörige  weise  um  jene  Vorzüge  zu  ersetzen,  um
welche  Oestreich  thatsächlich  seit  dem  aussterben  der  Babenberger, ­
  und  nun  auch  gesetzlich  durch  Carl’s  IV.  goldne  bulle
gekommen  war.  Näheren  aufschluss  gibt  herzog  Rudolfs  geschichte
  durch  noch  andere  hiermit  verwandte  versuche.”  —
Also  Böhmer.
Der  k.  k.  Haus-,  Hof-  und  Staats-Arcliivs-Official  Dr.  Andreas ­
  von  Meiller  hat  nun  in  seinen  Babenberger-Regesten  dieses
  Privilegium  Majus  einfach  angeführt,  ohne  über  seine  Aechtheit
  oder  Unächtheit  irgend  eine  Bemerkung  zu  machen,
eben  so  wenig  liess  er  sich  in  eine  Erörterung  ein  über  die  Aecht-'
heit  oder  Unächtheit  der  anderen  bestrittenen  Urkunden.
Eine  einzige  leise  Andeutung  findet  sich  in  der  Note  14,
worin  er  eine  sehr  interessante  Thatsache  auseinander  setzt,  durch
welche  allerdings  die  Existenz  des  Originals  (von  1156)  zur  Zeit
einer  in  den  Jahren  1179  oder  1180  vorgenommenen  Numerirung
von  Aussen  mehr  als  zweifelhaft  wird.  Meiller  sagt  nur:  „Wenn
die  Registrirung  dieser  eilf  Urkunden  wirklich  im  Jahre  1180  Statt
gefunden,  so  ist  wohl  nicht  anzuuehmen,  dass  der  damit  beschäftigt ­
  gewesene  die  beiden  in  jene  Zeit  fallenden,  für  die  Babenberger ­
  so  wichtigen  Urkunden  vom  4.  Oetober  1058  und  17.  September ­
  1156  übergangen  hätte.  Und  doch  sind  diese  beiden  Urkunden ­
  in  ihren  gegenwärtig  vorhandenen  Exemplaren  nicht  numerirt,
  auch  keine  Radirung  auf  der  Rückseite  zu  entdecken.  Sollten ­
  etwa  diese  beiden  jetzt  vorhandenen  Urkunden
im  Jahre  1180  gar  nicht  existirt  haben?”
Der  Verfasser  der  Babenberger-Regesten  vermied  es,  ich
möchte  sagen,  aus  zu  gro  sser  Bescheidenheit,  über  die  Aecht-
            
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