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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 5. Band, (Jahrgang 1850)

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mühsames  und  tüchtiges  Stück  Arbeit,  zu  dem  Eifer  und  Resignation ­
  gehört.
Unsere  Zeit  ist  solchen  Arbeiten  wenig  hold,  die  universelle
Bildung  macht  der  speciellen  gründlichen  nicht  wenig  Eintrag,  man
will  R  e  s  ultate  aber  nicht  den  langwierigen  Weg  dazu.  —
Und  doch  führt  nur  der  dornige,  beschwerliche  und  umständliche ­
  Weg  vom  Einzelnen  zum  Allgemeinen,  vom  Detail  zu  den
allgemeinen  Wahrheiten.  —  Jeder  andere  führt  nicht  zum  Ziele.
Zur  Lösung  der  Frage,  „wie  hat  sich  die  Landeshoheit ­
  in  Oesterreich  her  ansgebildet  und  nach  und
nach  gestaltet,”  gehört  ein  ungeheuer  reicher  Apparat.  —
Besonders  sind  Urkunden  als  die  gewissen  und  schlagenden ­
  Beweise  zur  Beleuchtung  der  Verhältnisse  erwünscht  und
unentbehrlich.  —
Aber  die  Kritik  muss  ihr  Amt  walten  und  über  die
„A  e  c  h  t  h  e  i  t”  der  Urkunden  ihr  strenges  unparteiliches  Urtheil
  fällen,  dazu  gehört  nun  die  umfassendste  Kenntniss  und  die
unbestechlichste  Wahrheitsliebe.  —
Prima  lex  —  veritas.  —  In  der  Geschichte  ist  Wahrheit
das  Höchste,  ja  das  Einzige.  —  Alles  menschliche  Streben  ist
Stückwerk,  nur  annähernd  gelangt  man  zur  objectiven  Wahrheit,
dieselbe  aber  suchen  ist  Pflicht,  die  lässt  sich  vergessen,
hört  aber  nicht  auf.  —
Eine  der  wichtigsten  Urkunden,  welche  lange  Zeit  die  Quelle
des  österreichischen  Staatsrechtes  bildete,  ist  die  unter  dem  Namen ­
  :  „Hau  s  privilegium”  (y.ir’  s^o^v/v)  bekannte  vom  17.September ­
  1156,  welche  in  doppelter  Gest.aU  existirt,  als  ein  Majus
und  als  ein  Minus.  —  Das  letztere  wird  bekanntlich  in  einigen
Handschriften  gefunden  als  Abschrift,  von  ihm  existirt  kein
Original;  vom  Majus  findet  sich  hingegen  ein  Original  mit  goldener ­
  Bulle  vor,  aber  es  gibt  bisher  keine  ältere  Abschrift  (aus
dem  12.  oder  13.  Jahrhunderte).  —
Die  neuere  Geschichtsforschung  und  historische  Kritik  hat
nun  gegen  dieses  Original,  das  sogenannte  „Privilegium  Majus,”
gewichtige  Bedenken  erhoben,  ja  einer  der  geachtetsten  und  competentesten
  Forscher,  J.  Friedrich  Böhmer,  hat  in  seinem  letzten
Regestenwerke  („Die  Regesten  des  Kaiserreichs  unter  Philipp,
Otto  IV.,  Friedrich  II.,  Heinrich  (VII.)  und  Conrad  IV.  1198—
            
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