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mühsames und tüchtiges Stück Arbeit, zu dem Eifer und Resignation
gehört.
Unsere Zeit ist solchen Arbeiten wenig hold, die universelle
Bildung macht der speciellen gründlichen nicht wenig Eintrag, man
will R e s ultate aber nicht den langwierigen Weg dazu. —
Und doch führt nur der dornige, beschwerliche und umständliche
Weg vom Einzelnen zum Allgemeinen, vom Detail zu den
allgemeinen Wahrheiten. — Jeder andere führt nicht zum Ziele.
Zur Lösung der Frage, „wie hat sich die Landeshoheit
in Oesterreich her ansgebildet und nach und
nach gestaltet,” gehört ein ungeheuer reicher Apparat. —
Besonders sind Urkunden als die gewissen und schlagenden
Beweise zur Beleuchtung der Verhältnisse erwünscht und
unentbehrlich. —
Aber die Kritik muss ihr Amt walten und über die
„A e c h t h e i t” der Urkunden ihr strenges unparteiliches Urtheil
fällen, dazu gehört nun die umfassendste Kenntniss und die
unbestechlichste Wahrheitsliebe. —
Prima lex — veritas. — In der Geschichte ist Wahrheit
das Höchste, ja das Einzige. — Alles menschliche Streben ist
Stückwerk, nur annähernd gelangt man zur objectiven Wahrheit,
dieselbe aber suchen ist Pflicht, die lässt sich vergessen,
hört aber nicht auf. —
Eine der wichtigsten Urkunden, welche lange Zeit die Quelle
des österreichischen Staatsrechtes bildete, ist die unter dem Namen
: „Hau s privilegium” (y.ir’ s^o^v/v) bekannte vom 17.September
1156, welche in doppelter Gest.aU existirt, als ein Majus
und als ein Minus. — Das letztere wird bekanntlich in einigen
Handschriften gefunden als Abschrift, von ihm existirt kein
Original; vom Majus findet sich hingegen ein Original mit goldener
Bulle vor, aber es gibt bisher keine ältere Abschrift (aus
dem 12. oder 13. Jahrhunderte). —
Die neuere Geschichtsforschung und historische Kritik hat
nun gegen dieses Original, das sogenannte „Privilegium Majus,”
gewichtige Bedenken erhoben, ja einer der geachtetsten und competentesten
Forscher, J. Friedrich Böhmer, hat in seinem letzten
Regestenwerke („Die Regesten des Kaiserreichs unter Philipp,
Otto IV., Friedrich II., Heinrich (VII.) und Conrad IV. 1198—