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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 5. Band, (Jahrgang 1850)

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liehen  Standes  sich  vielfach  Grabesbeschädigungen  erlaubten,  einen
Schuld  mildernden  Erklärungsgrund  finden  85 ).
Es  reichten  sich  Habgier  und  Fanatismus  die  Hand,  um  dieser
Art  Schatzgräberei  eine  früher  nicht  gekannte  Verbreitung  zu  geben.
In  der  Furcht  vor  dem  Unternehmungsgeiste  dieser  Industriellen
legt  man  die  mit  reichen  Schätzen  ausgestattete  Leiche  Attila’s
Nachts  in  die  Erde,  und  die  Gefangenen,  welche  die  Grube  höhlten,
werden  alsofort  niedergehauen  S6 ).
Alarich  stirbt,  der  Busento  wird  trocken  gelegt,  in  sein  Bett
des  Königs  reich  geschmückte  Leiche  nieder  gesenkt,  und  dann  wieder ­
  darüberhin  der  Schwall  zurück  geleitet.  Durch  die  alsofortige
Mordung  der  dabei  beschäftigten  Sclaven  sorgt  man  dafür,  dass
sie  diess  Geheimniss  mit  ins  Grab  nehmen  87 ).
Narses  vergräbt  seine  Schätze,  und  übt  an  den  Verbergenden
gleiche  Grausamkeit  ss ).
Es  ist  Hagems  Wille,  Chriemhilds  Beichthümer  jedem  Schatzgräber ­
  unzugänglich  zu  machen,  und  der  grüne  Rhein  wälzt  bis
«zur  Stunde  noch  stolzverschwiegen  seine  Wogen  über  den  Hort
der  Nibelungen  s»}.
Frühzeitig  schon  schritt  weltliche  wie  geistliche  Macht  gegen
diese  Plünderungswuth  schätzelustiger  Grabesschänder  ein,  und
noch  im  XI.  Jahrhundert  weisen  die  Beichtvorschriften  den  Poenitentiar
  an,  dem  Beichtenden  die  Frage  zu  stellen,  „hast  du  ein
Grab  geschädigt?’  90 ).  Die  Gesetzgebung  der  ersten  christlichen
Kaiser  verpönt  mit  Strenge,  im  Geiste  altrömischer  Legislatur,
jedartige  Grabesverletzung.  Späterhin  und  insonderheit  bei  ausserrömischen
  Völkern  werden  neben  milderem  Strafausmasse,
stillschweigend  die  antiken  heidnischen  Gräber,  besonders  ihrem
Inhalte  nach  preisgegeben,  und  der  Schutz  des  Gesetzes  scheint
sich  nur  mehr  auf  nationale  und  christliche  Gräber  erstreckt  zu
haben  81 ).  Theodorich  tritt  offen  als  Sahatzheber  alter  Grabeskostbarkeiten ­
  auf,  und  motivirt  mit  naiver  Offenherzigkeit  sein
Verfahren  durch  den  Ausspruch  „dass  die  Lebendigen  des  Goldes
nöthiger  bedürfen  als  die  Verstorbenen.”
Ausgerüstet  mit  genauer  Kenntniss  der  Oertlichkeit,  geleitet
von  noch  nicht  verblassten  Traditionen,  haben  so  die  Nachkommen
jener  Rom-Stürmer  grössere  Schätze  milder  Schaufel,  als  ihre
Ahnen  mit  dem  Schwerte  sich  errungen.
            
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